Mainova Wärmestrom für Gewerbe
Stromtarif speziell für steuerbare Wärmepumpen mit eigenem Zähler
- Automatisch von attraktiven Vergünstigungen profitieren
- 12 Monate Preisgarantie
- 100 % Ökostrom
Wärmestrom für Gewerbe: jetzt berechnen
Betriebsklima? Prima! Vergünstigter Heizstrom speziell für die Wärmepumpe
Wärme aus Umweltenergie
Vieles spricht fürs Heizen mit einer Wärmepumpe. Sie arbeitet hocheffizient und es bestehen verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten. Zudem werden die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Ein weiterer Vorteil sind spezielle Wärmepumpentarife; im Vergleich zu klassischem Gewerbestrom sind sie meist klar günstiger. Denn für den Betriebsstrom hocheffizienter Wärmepumpen werden bestimmte Preisbestandteile reduziert. In unserem Wärmestromtarif profitieren Sie als Gewerbekunde automatisch von attraktiven Vergünstigungen – ideal für den höheren Stromverbrauch des elektrischen Heizsystems und dabei besonders bequem. Die Verbrauchsgrenze liegt bei bis zu 100.000 kWh/Jahr und max. 29 kW Leistung.
Reduziertes Netzentgelt für steuerbare Wärmepumpen
Für Wärmestrom von Mainova brauchen Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Genau gesagt, eine steuerbare Wärmepumpe mit eigenem SLP-Zähler (Standard-Lastprofil). Über ihn wird der Strombedarf getrennt vom Gewerbestrom abgerechnet. Steuerbar bedeutet: Bei Inbetriebnahme der Wärmepumpe im Betrieb müssen Sie seit dem 01.01.2024 an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Im Falle zu hoher Netzauslastung darf der Netzbetreiber die Leistung temporär dimmen – dafür zahlen Sie ein geringeres Netzentgelt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten. Die prozentuale Reduzierung, das sogenannte Modul 2, ist für Wärmepumpen besonders interessant und in unserem Gewerbetarif bereits vorgesehen. Daher ist der separate SLP-Zähler ein Muss. Den Preisvorteil geben wir monatlich an Sie weiter.
Gut zu wissen: Für Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind, gelten Sonderregelungen. Alle Betreiber können jedoch freiwillig und unwiderruflich in die aktuelle Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz wechseln. Wenn Sie für Ihre Bestandsanlage im Betrieb unseren Wärmestrom bestellen, geschieht dies automatisch. Wir melden Sie direkt mit dem Modul 2 beim Netzbetreiber an. Voraussetzung ist, dass Ihre Wärmepumpe steuerbar ist und über einen separaten SLP-Stromzähler verfügt.
Zweiter Stromzähler, doppelter Preisvorteil
Der separate Stromzähler bietet eine weitere Einsparoption: Denn gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) werden für den Netzstrombezug der Wärmepumpe die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage auf je 0,00 ct/kWh gesetzt. Es gibt wenige Fälle, in denen die Anwendung von § 22 EnFG ausgeschlossen ist, z. B. wenn es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Ihr Komfort: Gewerbekunden bestätigen direkt in der Tarifbestellung, dass sie die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllen – und müssen sich um nichts weiter kümmern. Wir nehmen beide Umlagen dann automatisch aus den Preisen heraus!
Umlagensenkung nach § 22 EnFG: Anwendung und Voraussetzungen
Service für Bestandskunden: Sie erhalten rückwirkend ab 01.01.2026 Ihren Wärmestrompreis ohne die Umlagen. Für 2026 beträgt die Einsparung 1,387 ct/kWh. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 10.000 kWh/Jahr sparen Sie demnach 138,70 €. Für das Kalenderjahr 2025 erfolgt die Erstattung nachträglich in Form einer Gutschrift. Die entsprechende Einsparung liegt hier bei 1,093 ct/kWh.
So bestellen Sie Wärmestrom für Ihr Gewerbe
Hinweis zur Einschätzung des Stromverbrauchs
Eine Faustformel zur Einschätzung des Stromverbrauchs bei der Umstellung von Gasheizung auf Wärmepumpe in Ihrem Gewerbebetrieb finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
Wärmestrom im Überblick
Nicht nur private Haushalte, sondern auch immer mehr Betriebe setzen auf die zukunftssichere Wärmepumpentechnik, die auch zügig ans Netz gehen soll. Um die Stabilität des Stromnetzes zu wahren, greifen seit Januar 2024 die Neuregelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Dabei gibt es Auflagen – aber auch lukrative Belohnungen:
- Wärmepumpen sind ein typisches Beispiel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und müssen sich bei drohender Netzüberlastung dimmen lassen
- Im Gegenzug zahlen Sie als Betreiber der SteuVE ein reduziertes Netzentgelt; Wärmepumpen müssen daher beim Netzbetreiber angemeldet werden
- Die Reduzierung beinhaltet verschiedene Optionen: eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1 bzw. Grundmodul; zusätzlich kombinierbar mit einem zeitvariablen Netzentgelt aus Modul 3) oder eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzentgelts (Modul 2)
- Mit seinem reduzierten Arbeitspreis kann sich Modul 2 gut für den höheren Stromverbrauch der Elektro-Wärmepumpe im Gewerbebetrieb eignen
- Im Rahmen der Tarifbeauftragung melden wir Sie direkt mit dem Modul 2 beim Netzbetreiber an
- Die Abrechnung von Modul 2 erfolgt bequem monatlich; technische Voraussetzung ist ein separater SLP-Zähler für die steuerbare Wärmepumpe im Betrieb
- Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind und bereits gesteuert werden, gelten Übergangsregelungen
- Alle Betreiber von SteuVE können freiwillig und unwiderruflich in die neue Regelung wechseln
- Extravorteil: Wenn Ihr Betrieb die Kriterien für die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG erfüllt, können wir die Umlagen direkt aus den Wärmestrompreisen herausnehmen – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie
Häufig gestellte Fragen zum Wärmestrom für Gewerbe
Wärmestromtarife sind fürs elektrische Heizen konzipiert; mögliche Vergünstigungen werden entsprechend berücksichtigt. Durch die Neuregelung von § 14a Energiewirtschaftsgesetz gibt’s bei Inbetriebnahme einer steuerbaren Wärmepumpe oder beim freiwilligen Wechsel Ihrer Bestandsanlage verschiedene Optionen für verringerte Netzentgelte.
Wird direkt mit der Wärmepumpe und Steuerungstechnik auch ein SLP-Zähler zur getrennten Strommessung verbaut, können Gewerbekunden die Vorzüge von Modul 2 der Netzentgeltreduzierung genießen. Damit erhalten Sie einen Preisvorteil mit 60 % Reduzierung des Arbeitspreisnetzentgelts und dem Wegfall des Grundpreises Netz. Die pauschale Reduzierung von Modul 1 und das entsprechende Ergänzungsmodul 3 bieten wir als Standard im Rahmen unseres speziellen Wärmestromtarifs für Gewerbe aktuell nicht an.
Mainova Wärmestrom, ja oder nein? Preislich gesehen ist der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe ein wichtiger Faktor. Dieser hängt von der Effizienz der Wärmepumpe und der benötigten Heizenergie ab. Bei einer betrieblichen Nutzung der Wärmepumpe ist von einem Durchschnittsverbrauch von 10.000 kWh/Jahr auszugehen. Je höher der Stromverbrauch, desto höher die Ersparnis beim Netzentgelt. Nach aktuellem Stand lohnt sich Modul 2 ab etwa 2.900 kWh pro Jahr.
Die Abrechnung von Modul 2 erfolgt monatlich über uns als Stromlieferant. Komfortabel – denn Ihr Betrieb profitiert von Anfang an von dem attraktiven Preisvorteil (vorbehaltlich positiver Rückmeldung des Netzbetreibers an uns im Anschluss an die Tarifbeauftragung).
Weiteres Plus: Gemäß § 22 EnFG kommt Ihnen auch die Herabsetzung zweier staatlicher Umlagen auf den Netzstrombezug der Wärmepumpe zugute. Voraussetzung hierfür ist der separate SLP-Stromzähler zur Messung des Wärmepumpenstroms. Es gibt Fälle, in denen die Anwendung von § 22 EnFG grundsätzlich ausgeschlossen ist, z. B. wenn es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Wer sich für Mainova Wärmestrom entscheidet, bestätigt in der Tarifbestellung, die gesetzlichen Kriterien zu erfüllen – und muss die Privilegierung nicht extra beantragen. Wir nehmen beide Umlagen automatisch aus den Wärmestrompreisen heraus.
Wie hoch das gesamte Einsparpotenzial ist, hängt dann immer auch vom Typ und der Nutzungsintensität Ihrer Wärmepumpe ab. Heizen, kühlen, Wasser erwärmen: Moderne Wärmepumpen vereinen verschiedene Funktionen in einem Gerät. Auch mögliche Kosten für die Anschaffung des separaten SLP-Stromzählers oder die Herstellung der Steuerbarkeit von Bestandsanlagen müssen Sie berücksichtigen. Bei Fragen zur Steuerbarkeit der Wärmepumpe in Ihrem Betrieb wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.
Die Preisgarantie umfasst den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- Energie- und Vertriebskosten
- Netzentgelt
- Konzessionsabgabe
Die Preisgarantie umfasst nicht folgende Steuern, Abgaben und Umlagen:
- KWK-Umlage
- Aufschlag für besondere Netznutzung (Ehem. § 19 Abs.II StromNEV-Umlage)
- Offshore-Haftungsumlage
- Stromsteuer
- Umsatzsteuer
Sowie Mehrkosten im Falle des Einbaus sog. „intelligenter Messsysteme“.
Die jeweils aktuellen Höhen der Steuern und Abgaben finden sich auf der Webseite der vier Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de. Weiterführende Informationen zum Strompreis haben wir auch noch einmal zusammengefasst.
Mehr Infos zu den Energiepreisen
Die Mindestlaufzeit und die Preisgarantie von 12 Monaten enden nach ihrem Ablauf zum Monatsende.
Beispiel:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Wärmestrom am 03.09.2024 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 30.09.2025 (Restmonat + 12 Monate).
Um den Wärmepumpenstrom von Mainova zu beziehen, muss eine steuerbare Wärmepumpe mit max. 29 kW Leistung betrieben werden, deren Strombedarf über einen separaten SLP-Zähler (Standard-Lastprofil) gemessen und abgerechnet wird – getrennt vom allgemeinen Gewerbestrom. Im Gegenzug zur Steuerbarkeit zahlen Betreiber mit dem Mainova Wärmestromtarif ein verringertes Netzentgelt (prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzbetreibers – Modul 2) und keinen Grundpreis Netz. Daher müssen Wärmepumpen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Auch für die Umlagenprivilegierung nach § 22 EnFG ist der separate SLP-Wärmestromzähler Pflicht. Wenn Ihr Betrieb die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können wir die entsprechenden Umlagen direkt aus den Preisen herausnehmen – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
- Reduziertes Netzentgelt
Seit dem 01.01.2024 unterliegen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (kurz: SteuVE) der netzorientierten Steuerung. Das heißt: Wärmepumpen müssen sich dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der SteuVE zeitweise auf bis zu 4,2 kW reduzieren, wenn eine Überlastung des örtlichen Stromnetzes droht. Ein mögliches Szenario ist, dass in Spitzenzeiten zu viele Wärmepumpen gleichzeitig Strom verbrauchen. Im Gegenzug zur Steuerbarkeit erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Diesen Preisvorteil geben wir als Energieversorger an unsere Gewerbekunden weiter.
Wer sich für den Wärmepumpentarif von Mainova entscheidet, profitiert von einem bequemen Wechsel in das sogenannte Modul 2 – und damit von einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzentgelts um 60 % und dem Entfall des Grundpreises Netz. Die pauschale Reduzierung von Modul 1 und das entsprechende Ergänzungsmodul 3 bieten wir als Standard im Rahmen unseres speziellen Wärmestromtarifs für Gewerbebetriebe aktuell nicht an. Alles, was für die Tarifbestellung benötigt wird, sind eine steuerbare Wärmepumpe und ein separater SLP-Zähler für die getrennte Messung und Abrechnung des entsprechenden Stromverbrauchs. Idealerweise installiert Ihr Fachpartner den separaten SLP-Zähler zusammen mit der Wärmepumpe und der benötigten Steuerungstechnik. Bei Fragen zur Steuerbarkeit Ihrer Wärmepumpe wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. - Entlastung bei staatlichen Umlagen
Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann gemäß § 22 EnFG von einer Herabsetzung staatlicher Umlagen profitieren. Für die Netzentnahme von Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, werden die Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage auf je 0,00 ct/kWh gesenkt. Technische Voraussetzung für die Privilegierung ist der separate SLP-Wärmestromzähler. Im Rahmen des Wärmestromtarifs setzt Mainova die Umlagenreduzierung automatisch um. Gewerbekunden bestätigen direkt in der Bestellung, alle gesetzlichen Kriterien zu erfüllen – und müssen kein Antragsformular mehr ausfüllen. Bequemer geht’s kaum.
Wir sind persönlich für Sie da
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- Stromverbrauch bis zu 1 Million Kilowattstunden pro Jahr
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