Umlagen und Abgaben 2022: den Strompreis kennen und verstehen

24.03.2022

energietransport

Handelspreise auf Rekordniveau, eine steigende CO2-Bepreisung, dazu der große Block staatlich verursachter Steuern und Umlagen: Für viele Unternehmen sind die derzeit hohen Stromkosten eine echte Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund der historischen Preisentwicklungen seit vergangenem Jahr  wurden die Rufe nach Entlastungen immer lauter. Denn wesentliche Preisbestandteile sind unabhängig vom reinen Energiebezug. Dazu zählen auch:

  • Stromsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • diverse gesetzliche Umlagen, z. B. die EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist 2022 bereits kräftig gesunken. Um die Energiekosten einzudämmen, steht sie nun noch früher als vorgesehen vor dem Aus. Wir informieren Sie zu den Hintergründen der EEG-Umlage, ihrer aktuellen Höhe und Entwicklung und sagen Ihnen, welche Umlagen weiterhin auf Sie zukommen. Im Bereich Preisfakten finden Sie zusätzliche Details zu Strom- und Gaspreisen.

Zusammensetzung des Strompreises 2022

Der Strompreis für Unternehmen in Deutschland setzt sich im Wesentlichen aus vier Teilen zusammen. Da sind zum einen die staatlich veranlassten Belastungen wie die EEG-Umlage. Hinzukommen die behördlich festgelegten Netznutzungsentgelte (Gebühr für die Nutzung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs). Die verbleibenden Teile entfallen auf die Kosten für Vertrieb und Abrechnung und last, but not least auf Ihren Energiebezug.

Das steckt alles im Strompreis 2022

Mainova Strom Business Fix Pur, Abnahmefall: 500.000 kWh/a.

Die EEG-Umlage kurz erklärt

Die Bezeichnung „EEG-Umlage“ leitet sich ab vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Dieses fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar, Wasserkraft, Biomasse oder Erdwärme. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Quellen abzunehmen und den Erzeugern die Einspeisung ins öffentliche Netz zu vergüten. Für den EE-Strom sind gesetzliche Mindestvergütungen (Subventionen) festgelegt. Mit Hilfe der EEG-Umlage werden diese Kosten dann an die Stromkunden weitergegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich als Differenz aus den Vergütungen und den erwarteten Strompreisen beim Weiterverkauf an der Börse. Für das Lieferjahr 2022 liegt sie bei 3,723 ct/kWh.

Das Prinzip EEG-Konto

Die Vermarktungserlöse des vergüteten EE-Stroms fließen auf das sogenannte EEG-Konto  der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Auf der Einnahmeseite des EEG-Kontos stehen außerdem die Zahlungen aus der EEG-Umlage; die Förderkosten für die Erzeugung schlagen auf der Ausgabenseite zu Buche. Einmal im Jahr wird das Konto ausgeglichen. Auf der ÜNB-Informationsplattform finden Sie eine EEG-Konten-Übersicht  der monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Derzeit verzeichnet das EEG-Konto ein kräftiges Plus.

Wie hoch ist die EEG-Umlage?

2022 ist die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 ct/kWh gesunken – und damit laut Bundesnetzagentur auf ein 10-Jahres-Tief

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat die Politik jetzt noch einmal reagiert und ein umfassendes Entlastungspaket angekündigt, das die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage  beinhaltet. Statt im kommenden Jahr soll die EEG-Umlage voraussichtlich bereits zum 1. Juli ersatzlos entfallen.

Die Entwicklung der EEG-Umlage

Grafik zur Entwicklung der EEG-Umlage

Wer muss die EEG-Umlage (derzeit noch) zahlen?

Alle Stromverbraucher in Deutschland tragen die EEG-Umlage über den Strompreis. Auch für selbst erzeugten Solarstrom muss ein reduzierter Umlagebetrag entrichtet werden. Nur bis zu einer PV-Anlagengröße von 30 kWp ist der Eigenverbrauch von einer anteiligen Zahlung befreit. Die Höhe der EEG-Umlage wurde bislang immer zum 15. Oktober von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (zusammen mit Forschungsinstituten und unter Kontrolle der Bundesnetzagentur) festgelegt.

Um die Belastungen durch die EEG-Umlage zu begrenzen, gibt es Ausnahmeregelungen für stromkostenintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Im Rahmen der „Besondere Ausgleichsregelung" (BesAR)  müssen die begünstigten Unternehmen somit nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Anforderungen und Antragsverfahren gestalten sich in der Praxis allerdings oft kompliziert, sodass der Wegfall der EEG-Umlage hier in Zukunft zusätzliche Entlastung bringen kann.

Hinweis zur Antragsstellung 2022:

Stand jetzt wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch in diesem Jahr das reguläre Antragsverfahren auf Basis des geltenden Rechts anbieten. Das BAFA schreibt dazu:

„Das BAFA weist aber vorsorglich darauf hin, dass selbst bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage nach gegenwärtigem Kenntnisstand Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung entfalten können, da sie unmittelbar auch zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage genutzt werden können.“

Lesen Sie mehr zum Antragsverfahren 2022

Mit diesen Umlagen müssen Sie weiterhin rechnen

KWKG-Umlage, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage: Auch bei Abschaffung der EEG-Umlage nehmen staatlich veranlasste Belastungen weiter großen Einfluss auf die Strompreise für Unternehmen. Die wichtigsten Umlagen auf Ihren Strom sind:

  • Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV), 2022: 0,437 ct/kWh 
    Erläuterung: Grundsätzlich müssen Verbraucher, die Strom aus dem Stromnetz beziehen, Netzentgelte bezahlen. Die Höhe richtet sich dabei zum einen nach der verbrauchten Strommenge. Zum anderen ist bei größeren Verbrauchern darüber hinaus die maximale Leistung entscheidend, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen wird. Große Stromabnehmer können sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur bestätigen lassen, dass für Sie die Voraussetzungen zur Anwendung individueller (ermäßigter) Netzentgelte vorliegen.
  • Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 2022: 0,378 ct/kWh
    Erläuterung: Die KWKG-Umlage dient der Förderung einer umweltfreundlichen Erzeugung von Strom in sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung. Mit der Umlage werden z. B. staatliche Zuschüsse für Erhalt und Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert. Kraft-Wärme-Kopplung steigert die Energieeffizienz, weil KWK-Anlagen gleichzeitig Wärme und Elektrizität erzeugen.
  • Offshore-Netzumlage, 2022: 0,419 ct/kWh
    Erläuterung: Die Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz dient zur Deckung der Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windkraft-Anlagen sowie der Kosten aus Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen.
  • Umlage nach AbLaV, 2022: 0,003 ct/kWh: 
    Erläuterung: Seit 2014 wird auf Strom eine Umlage nach §18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)“ erhoben. Danach erhalten Unternehmen, die in Notfällen vom Stromnetz getrennt werden können, eine Ausgleichszahlung. Dies soll die Netzstabilität erhöhen. 

An dieser Stelle nur ganz kurz: Sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage und die § 19 StromNEV-Umlage haben sich im Jahr 2022 wieder erhöht. Gesunken hingegen ist die Umlage nach der Abschaltbare-Lasten-Verordnung. Alle Entwicklungen können Sie bald bei uns im Bereich Preisfakten einsehen oder auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber.

Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber

Die Energiezukunft gestalten

Der Strompreis bleibt weiterhin komplex und wird in seiner Zusammensetzung durch viele Faktoren beeinflusst. Die Streichung der EEG-Umlage könnte Unternehmen rechnerisch entlasten. Allerdings stehen der sinkenden EEG-Umlage derzeit deutlich höhere Beschaffungskosten für Ihre Energie gegenüber.

In den Fokus des wirtschaftlichen Erfolgs rückt neben einer kostenoptimierten Strombeschaffung  also auch die nachhaltige Energiereduktion – bei größtmöglicher Rentabilität. Zu den attraktivsten Lösungen gehören u. a. Maßnahmen in die Betriebssicherheit und eine verbesserte Energieeffizienz. Als Lösungsanbieter sind wir ein verlässlicher und fairer Partner für Gewerbe, Mittelstand, Großunternehmen und die Immobilienwirtschaft. Investieren Sie in Ihrem Betrieb in die Entwicklung einer passgenauen Strategie mit optimalem Kosten-Nutzen-Verhältnis.

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