Neuauflage der energetischen Gebäudeförderung – Die BEG-Förderung 2021
10.09.2021
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Erneuerbare Energien bieten auch der Wohnungswirtschaft große Chancen. Viele Mehrfamilienhäuser lassen sich mit lokal erzeugtem grünem Strom versorgen, zum Beispiel über eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage).
Bis 2050 soll der Immobilienbestand in Deutschland klimaneutral sein. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Das vereinfachte Förderangebot läuft bis Ende 2030.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), in der verschiedene Programme der KfW und des BAFA zusammengefasst und weiterentwickelt wurden. Dies umfasst unter anderem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Immobilienbesitzer können sich nun mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie infrage kommenden Förderangebote bewerben. Und das bei völliger Flexibilität: Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten.
Was wird gefördert?
Mit der BEG-Förderung 2021 sollen die Anreize für Investitionen verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden. Die Bundesförderung gliedert sich in drei Teilprogramme: Sie fördert energetische Gesamtmaßnahmen bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM). Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Beratungs-, Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Auch inhaltlich wurde der Bogen weiter gespannt: Die Integration von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, Infrastruktur für E-Mobilität sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung werden förderfähig. Zudem erhält nachhaltiges Bauen erhöhte Förderstufen.
Das Teilprogramm für energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ist Anfang Januar in der Zuschussvariante gestartet. Die Teilprogramme Wohngebäude und Nichtwohngebäude sollen zum 1. Juli 2021 folgen.
Als beihilfefrei eingestuft
Eine wichtige Änderung für große Unternehmen: Die gesamte BEG wurde von der EU-Kommission als beihilfefrei eingestuft und gilt somit nicht als Subvention. Das bedeutet, dass in Förderanträgen künftig keine für Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sonst notwendigen Angaben mehr gemacht werden müssen und eine beihilferechtliche Prüfung entfällt.
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