Energieaudit – Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Energieeffizienz

Energiepolitik

Immobilienmanagement

16.03.2020

3 Minuten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Nicht-KMU seit 2015 bundesweit dazu, alle vier Jahre ihren Energieverbrauch zu prüfen – mit einem Energieaudit. Ziel ist es, durch eine systematische Analyse die Energieeffizienz zu optimieren. Dadurch können Einsparpotenziale aufgezeigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesteigert werden.

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Erstellt von Andreas Knoche

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Nicht-KMU seit 2015 bundesweit dazu, alle vier Jahre ihren Energieverbrauch zu prüfen – mit einem Energieaudit. Ziel ist es, durch eine systematische Analyse die Energieeffizienz zu optimieren. Dadurch können Einsparpotenziale aufgezeigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesteigert werden, so ein Evaluierungsbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Am 26. November 2019 ist das novellierte EDL-G in Kraft getreten: Demnach fallen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr unter die sogenannte „Bagatellschwelle“ und müssen lediglich eine vereinfachte Online-Erklärung an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgeben. Dahingegen sind Nicht-KMU, die darüber liegen, zu einer Online-Energieauditerklärung verpflichtet. Bei Neugründungen gewährt das BAFA eine Übergangsfrist von 20 Monaten zur Durchführung des ersten Energieaudits. Mit welchen Kosten für einen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist zu rechnen? Und worin liegt der Mehrwert für Ihr Unternehmen?
 

Energieaudit: Kosten und entscheidende Faktoren

„Die Preisspanne für ein Energieaudit erstreckt sich zwischen einigen Hundert bis zu wenigen Tausend Euro“, sagt Bernd Utesch, von der BAFA zertifizierter Energieauditor und Geschäftsführer der ABGnova GmbH, einem Tochterunternehmen der Mainova. Dabei ist die Kalkulation von mehreren Faktoren abhängig: Neben der Anzahl der zu auditierenden Standorte spielt vor allem die Qualität des Energieaudits eine entscheidende Rolle.

Auch der Umfang der Leistungen, die der Auditor übernimmt, ist wichtig. „Bei sehr günstig wirkenden Angeboten sollte man sich versichern, wieviel Aufwand und Kosten zusätzlich für das eigene Personal entstehen.“ Insbesondere die Aufnahme der Energiegeräte samt Leistung und Betriebsstunden könne durchaus zeitaufwendig sein. „Gute Energieauditoren lassen ihre Kunden aber damit nicht allein, sondern unterstützen tatkräftig“, erklärt Auditor Utesch. Weitere Faktoren, die in den Preis einfließen, sind zum einen die Komplexität der Energieanwendungen und zum anderen die Frage, ob es sich um einen Wiederholungs- oder um einen Erstaudit handelt. Das BAFA hat kürzlich ein Merkblatt für Energieaudits (gemäß EDL-G) herausgeben.

Energieaudit-Prozess nach DIN EN 16247-1

Wie sehen die nächsten Schritte aus? Die Vorgehensweise für ein Energieaudit ist nach DIN EN 16247-1 in sieben Abschnitte eingeteilt:

  1. Einleitender Kontakt: Am Anfang steht das Beratungsgespräch, in dem Anforderungen, Ziele und Umfang des Audits definiert werden. Basis hierfür sind erste Energiedaten (Jahresverbrauch Strom, Erdgas, Fernwärme etc.), die dabei helfen, ein individuelles Angebot zu erstellen. In Einzelfällen mit besonderer Struktur ist auch ein kostenfreier Ersttermin vor Ort mit dem Mainova-Energieauditor möglich.
  2. Auftaktbesprechung: Ziel ist es, ein Energieauditteam zu bilden und Rahmenbedingungen festzulegen.
  3. Datenerfassung: Das zu auditierende Unternehmen liefert Daten und Dokumente, die für die Analyse des Energieeinsatzes relevant sind.
  4. Außeneinsatz: Im Rahmen einer Ortsbegehung wird das zu prüfende Objekt inspiziert und energierelevante Daten erhoben.
  5. Analyse: Die transparente Aufschlüsselung des Energieverbrauchs ermöglicht eine Ableitung von Maßnahmen, die die Effizienz des Unternehmens steigern können.
  6. Bericht: Der Bericht dient als Zusammenfassung sowie Veranschaulichung der Systematik und der Ergebnisse des durchgeführten Energieaudits.
  7. Abschlussbesprechung: In einer abschließenden Präsentation werden die Ergebnisse des Audits dargestellt und der Bericht anschließend überreicht.

Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Energieaudits?


Mit der Durchführung eines Energieaudits erfüllen Unternehmen also nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhalten zugleich konkrete Vorschläge, um die eigene Energieeffizienz zu verbessern. Dies kann wiederum zu einer Reduzierung der Energiekosten führen. Im Zuge der Energieaudit-Pflicht werden die Energieverbräuche über mehrere Jahre fortgeschrieben, die Werte verglichen – und Trends erkannt. Dadurch können das Management und Energie-Entscheider erfassen, ob Einsparmaßnahmen zu den erwarteten Einsparungen führen. Auch Trends hin zu Mehrverbräuchen werden aufgedeckt.

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