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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder kurz EEG

Die EEG-Umlage

Der Name der EEG-Umlage leitet sich ab von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Ausbau der erneuerbaren Energie und die Energiewende vorantreiben soll. Über diese Ökostrom-Umlage wird die staatlich garantierte Einspeisevergütung für Strom aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse finanziert.

Windpark Havelland

Das Gesetz regelt zu diesem Zweck den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Es legt fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält.

Darüber hinaus wird im EEG vorgeschrieben, dass die Netzbetreiber den in den Anlagen so erzeugten Strom vorrangig abnehmen und übertragen müssen. Außerdem regelt das Gesetz, wie die Differenzkosten zwischen der Vermarktung und gesetzlichen Vergütung auf die Stromverbraucher verteilt werden.

Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Im Überblick

Seit dem 1. Januar 2012 gilt bundesweit eine einheitliche EEG-Umlage für die finanzielle und energiewirtschaftlich effiziente Weiterleitung des aus Erneuerbare Energien vergüteten Stroms. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass Sie in Zukunft von einer höheren Kostentransparenz und Planungssicherheit profitieren. Die gesetzliche EEG-Umlage wird zum 15. Oktober eines jeden Jahres mit Wirkung für das jeweils folgende Kalenderjahr einheitlich festgelegt.

Lieferjahr

ct/kWh

Stand

2022

3,723

15. Oktober 2021

2021

6,500

15. Oktober 2020

2020

6,756

15. Oktober 2019

2019

6,405

15. Oktober 2018

2018

6,792

15. Oktober 2017

2017

6,880

15. Oktober 2016

2016

6,354

15. Oktober 2015

2015

6,170

15. Oktober 2014

2014

6,240

15. Oktober 2013

2013

5,277

15. Oktober 2012

2012

3,592

15. Oktober 2011

2011

3,530

15. Oktober 2010

2010

2,047

15. Oktober 2009