
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder kurz EEG
Die EEG-Umlage
Der Name der EEG-Umlage leitet sich ab von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Ausbau der erneuerbaren Energie und die Energiewende vorantreiben soll. Über diese Ökostrom-Umlage wird die staatlich garantierte Einspeisevergütung für Strom aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse finanziert.

Das Gesetz regelt zu diesem Zweck den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Es legt fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält.
Darüber hinaus wird im EEG vorgeschrieben, dass die Netzbetreiber den in den Anlagen so erzeugten Strom vorrangig abnehmen und übertragen müssen. Außerdem regelt das Gesetz, wie die Differenzkosten zwischen der Vermarktung und gesetzlichen Vergütung auf die Stromverbraucher verteilt werden.
Im Überblick
Seit dem 1. Januar 2012 gilt bundesweit eine einheitliche EEG-Umlage für die finanzielle und energiewirtschaftlich effiziente Weiterleitung des aus Erneuerbare Energien vergüteten Stroms. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass Sie in Zukunft von einer höheren Kostentransparenz und Planungssicherheit profitieren. Die gesetzliche EEG-Umlage wird zum 15. Oktober eines jeden Jahres mit Wirkung für das jeweils folgende Kalenderjahr einheitlich festgelegt.
Lieferjahr | ct/kWh | Stand |
2022 | 3,723 | 15. Oktober 2021 |
2021 | 6,500 | 15. Oktober 2020 |
2020 | 6,756 | 15. Oktober 2019 |
2019 | 6,405 | 15. Oktober 2018 |
2018 | 6,792 | 15. Oktober 2017 |
2017 | 6,880 | 15. Oktober 2016 |
2016 | 6,354 | 15. Oktober 2015 |
2015 | 6,170 | 15. Oktober 2014 |
2014 | 6,240 | 15. Oktober 2013 |
2013 | 5,277 | 15. Oktober 2012 |
2012 | 3,592 | 15. Oktober 2011 |
2011 | 3,530 | 15. Oktober 2010 |
2010 | 2,047 | 15. Oktober 2009 |