Ladestationen für Unternehmen: Von der Anmeldung bis zur Förderung

E-Mobilität

Energieeffizienz

16.09.2021

4 Minuten

Darauf kommt es bei beim Betrieb von Ladestationen für Unternehmen an: mehr zu Anmeldung, Förderung und den Potenzialen erfahren.

Ladestationen_Unternehmen_Stromtankstelle


Die Zahlen steigen rasant: Ende Juni 2021 waren mehr als 900.000 E­Autos und Plug­in­Hybride in Deutschland zugelassen. Die Nationale Leitstelle berichtet im Rahmen einer Studie, dass der Bestand an E-Fahrzeugen künftig deutlich stärker ansteigen kann als vermutet: die befragten Automobilhersteller gehen davon aus, dass bis 2030 bis zu 14,8 Millionen batterieelektrische E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride in Deutschland zugelassen sein könnten (Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025-2030: Szenarien für den Markthochlauf“ im Auftrag des BMVI, durchgeführt vom Reiner-Lemoine-Institut unter Führung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur).

Immer mehr E-Autos, aber was ist mit der Ladeinfrastruktur?

Aus Netzbetreibersicht der Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main gilt entgegen aller öffentlichen Befürchtungen: Die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Deutschland ist machbar. Die Gesamtleistung des Stromnetzes kann den Zuwachs an E-Fahrzeugen abdecken.

Die typische Durchschnittsfahrstrecke eines E-Autos von 46 Kilometern am Tag lässt sich an der derzeit gebräuchlichsten Wallbox mit 11 Kilowatt (kW) in gut 40 Minuten laden. Und genauso wenig, wie alle rund 48 Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennermotor durch unterschiedliches Nutzerverhalten gleichzeitig tanken, werden in Zukunft alle E-Autos zeitgleich an die Stromtankstelle gehen.

Mit den Fahrzeugen wächst auch bei Wohnungsunternehmen, Mietern und Eigentümergemeinschaften die Nachfrage nach der passenden Ladeinfrastruktur. Doch um den Anmelde- und Genehmigungsprozess einzuhalten, gibt es einige Vorgaben. Und Sie müssen Ihr Vorhaben vorab anfragen, planen und beauftragen (siehe Grafik).

Wie funktioniert die Anmeldung einer Stromtankstelle?

Bevor Sie eine Ladesäule aufstellen können, erfolgt die Anmeldung: Der Anmeldeprozess verläuft üblicherweise über ein beauftragtes Elektrounternehmen oder einen Ladelösungsspezialisten wie das Mainova-Joint Venture Chargemaker, die als Errichter der Ladeinfrastruktur auch für die Beurteilung der Anschlusssituation vor Ort verantwortlich sind.  

Entscheidend ist dann das Einreichen des vollständig ausgefüllten Antrages, z.B. des Datenblatts B.3 der NRM, Netzdienste Rhein-Main. Wichtige Punkte sind hier,

  1. dass die Anmeldeleistung korrekt angegeben ist,
  2. eine Steuerbarkeit der Wallboxen von außen prinzipiell möglich ist
  3. und die Unterschrift des Errichters nicht fehlt.

Bei mehreren Stromtankstellen für eine Liegenschaft kann je nach vorhandenem Netzanschluss und angeforderter Ladeleistung auch ein intelligentes Lastmanagement für die Netzstabilität erforderlich sein. Denn eine zu gering dimensionierte Hausinstallation oder zu hohe Ansprüche bezüglich der eigenen Ladebedürfnisse führen oft zu Konflikten. Ein solches  System ist eine kostengünstige Alternative zur sonst erforderlichen Verstärkung des Netzanschlusses. Es greift nur im Falle eines Netzengpasses ein, was lediglich zu einer Reduktion der Ladeleistung, aber keinem totalen Lade-Stopp führt. So sorgt es bei Kunden und Netzbetreiber für Planbarkeit und Sicherheit.

Ladeinfrastruktur in Unternehmen

Quelle: Mainova


Welche Förderungen gibt es für Unternehmen?

Bevor Sie Ihre Ladesäule aufstellen, sollten Sie wissen, welche Förderung Ihr Unternehmen erhalten kann: Der BMVI fördert seit April diesen Jahres den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für KMU und Gebietskörperschaften mit insgesamt 300 Millionen €. Zudem werden öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen seit Frühjahr 2021 mit insgesamt 500 Millionen € bezuschusst. Für Unternehmen bzw. Institutionen aus dem sozialen Bereich besteht eine weitere Möglichkeit einer Begünstigung. Sie profitieren von der zusätzlichen Förderung „Sozial & Mobil“. Bleiben Sie aufmerksam, denn weitere Fördermittelvorschläge werden bereits diskutiert.

Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (bis voraussichtlich 31.12.2021)

  • Förderung für natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften
  • Förderung von bis zu 80% der Ausgaben
  • Volumen: 300 Millionen €

Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (bis voraussichtlich 18.01.2022 bzw. 27.01.2022)

  • Förderung für natürliche oder juristische Personen
  • Förderung von bis zu 60% der Ausgaben
  • Volumen: 500 Millionen €

Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (bis 31.12.2022)

  • Förderung für Verbände, Vereinigungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen
  • Förderung bis zu 10.000 EUR + Förderung für LIS für kleinere Organisationen und Unternehmen, andere 40-60% der Mehrkosten (ohne Förderung der LIS).
  • Volumen: 200 Millionen €

Quelle: https://nationale-leitstelle.de/foerdern/

Die Förderrichtlinie für Flottenanwendungen und Beschäftigte, ein Förderprogramm für gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur, ist noch in Planung - der Förderaufruf ist noch nicht gestartet.

Bei der Förderung kann Ihr Ladelösungsspezialist Sie mit folgenden Leistungen unterstützen: Identifizierung passender Förderprogramme, Vorqualifizierung der Berechtigung für relevante Förderungen und Unterstützung bei der Antragstellung.

Was kostet eine Stromtankstelle und kann man damit auch Geld verdienen?

Eine eichsrechtskonforme Wallbox für gewerbliche Anwendungen in Unternehmen startet bei etwa 1.700 € inklusive Montage und Inbetriebnahme. Über Anbieter wie die Chargemaker können Ladestationen auch gemietet werden, so dass die einmaligen Investitionskosten entfallen. In diesem Fall entstehen nur dann Servicekosten, wenn Sie z.B. Leistungen wie Abrechnungsmanagement oder Nutzermanagement oder hinzubuchen.

Ihre Ladestation kann sogar zum Businesscase werden. Mit dem Business-as-a-Service-Modell können Sie die eigene Ladeinfrastruktur und dahinterliegende CPO (Chargepoint Operator) und EMP (E-Mobility Provider) Services als Business-Modell betreiben. Die Erlöse aus den Ladevorgängen der Endnutzer werden refundiert. Das bedeutet konkret: der Anbieter der Ladestation, also Ihr Unternehmen, erhält eine Provison aus den bezahlten Ladevorgängen.

Sie möchten weitere Informationen zu aktuellen Fördermitteln oder generell Ladeinfrastrukturen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

Jetzt informieren und Kontakt aufnehmen!

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

6

Ich berate Sie gerne

Kontakt Andreas Knoche

Andreas Knoche

Vertriebsmanager
Telefon
E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen