CO2-Bepreisung nach BEHG – Stichtag 1. Januar 2021

Energieeffizienz

Energiepolitik

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USV

28.10.2020

2 Minuten

Bereits im Juli dieses Jahres haben wir auf das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gültig ab 1. Januar 2021 aufmerksam gemacht: Die neue CO₂-Bepreisung durch den Gesetzgeber hat viel mit Klimaschutz und Energiewende zu tun. Das unterstützen wir von Mainova mit voller Kraft: Als Hessens größter Energieversorger beteiligen wir uns an den Maßnahmen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und haben für unsere Kunden zahlreiche Klimapakete zur Senkung der Energiekosten und damit zur Entlastung des Klimas geschnürt.

Frau mit Taschenrechner und Preistabellen

Der BEHG-Countdown läuft – sind Sie schon vorbereitet?

Bereits im Juli dieses Jahres haben wir auf das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gültig ab 1. Januar 2021 aufmerksam gemacht: Die neue CO₂-Bepreisung durch den Gesetzgeber hat viel mit Klimaschutz und Energiewende zu tun. Das unterstützen wir von Mainova mit voller Kraft: Als Hessens größter Energieversorger beteiligen wir uns an den Maßnahmen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und haben für unsere Kunden zahlreiche Klimapakete zur Senkung der Energiekosten und damit zur Entlastung des Klimas geschnürt. Die wichtigste Frage vorab: Was kommt auf Sie als Unternehmen an Mehrausgaben zu? Ein Klick auf den Mainova CO₂-Bepreisungsrechner genügt – und Sie haben rasch die Zahlen, die Sie jetzt unbedingt kennen sollten! Wichtig ist auch zu wissen: Die neue Bepreisung folgt dem CO₂-Preispfad einer Staffelung und wird von Jahr zu Jahr teurer – bis zu 55 € pro Tonne im Jahr 2025. Das fordert jetzt eine zeitnahe Reaktion von Ihnen als Unternehmer, um den steigenden CO₂-Abgaben in Ihrem Betrieb entgegenzuwirken. Denn: Je weniger Sie verbrauchen, desto geringer Ihre BEHG-Abgaben. Rechenbeispiel: Wer 500 000 kWh Erdgas/Jahr verbraucht, muss im Jahr 2021 mit ca. 2.500 € BEHG-Abgaben rechnen, im Jahr 2025 schon mit ca. 5.600 €. Es ist Zeit zu handeln!

Energieeffizienz für Ihr Unternehmen – jetzt!

Einer Umfrage zufolge waren im Jahr 2019 rund 24 % aller Heizungsanlagen in Wohnungen 25 Jahre alt, das Durchschnittsalter lag bei rund 16 Jahren (Quelle: ©Statista 2020). Das wird bei dem einen oder anderen Unternehmen ähnlich aussehen. Lassen Sie jetzt prüfen, wo Sie Energiekosten reduzieren können und welche Fördermittel für Sie in Frage kommen. Wir wissen, wo man den Hebel ansetzt: Statt Pauschalantworten liefern wir individuelle Lösungen – angepasst auf Ihr Unternehmen. Erneuern Sie beispielsweise Ihre Wärmeerzeugungsanlage im Rahmen eines Contracting, ganz ohne Eigenfinanzierung. Oder wählen Sie aus vielen weiteren Angeboten wie:

Ein Klick genügt: Welche Mehrausgaben kommen 2021 auf Ihr Unternehmen zu?


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