Was bedeutet das Leuchtstofflampen-Verbot für Ihr Unternehmen?
22.12.2023
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Die Neonröhre geht, LED kommt. Seit September 2023 ist Schluss mit quecksilber-belasteten Leuchtstoffröhren und anderen konventionellen Leuchtmitteln – zumindest hinsichtlich Herstellung und Inverkehrsbringung.
Themenübersicht:
Die Neonröhre geht, LED kommt. Seit September 2023 ist Schluss mit quecksilber-belasteten Leuchtstoffröhren und anderen konventionellen Leuchtmitteln – zumindest hinsichtlich Herstellung und Inverkehrsbringung. Gemäß der geänderten RoHS-Richtlinie (Restriction of the use of Hazards Substances) zur Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen waren im Zeitraum 25. Februar bis 1. September 2023 eine ganze Reihe von Leuchtstoff- und Halogenlampen von der Ausphasung betroffen.
Schrittweise Umstellung auf moderne Beleuchtung
Das Thema Leuchtstofflampen-Verbot begleitet uns schon seit circa 15 Jahren. Daran erinnert sich wohl noch jeder: Im Jahr 2009 verschwanden die herkömmlichen Glühbirnen aus der Produktion und infolgedessen auch sukzessive vom Markt. Es folgten Leuchtmittelverbote für Hoch- und Niedervoltstrahler, Halogenlampen und zuletzt im Jahr 2021 für Leuchtstofflampen T2 und T12, Kompaktleuchtstofflampen sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen. Gründe sind einerseits der hohe Energieverbrauch, andererseits die Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung. Quecksilber gilt als Gefahrstoff und ist daher in elektronischen Geräten grundsätzlich verboten. „Etwa 5.000 Millionen auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Lampen – hauptsächlich Kompakt- und lineare Leuchtstofflampen – enthalten Quecksilber“, so die Europäische Kommission.
Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission dann die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. So wurde die Produktion und Inverkehrbringung weiterer Leuchtstofflampen verboten – Ausnahme: HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen wie zur UV-C-Desinfektion. Diese dürfen für weitere 3 bis 5 Jahre hergestellt werden. Auch bleiben die Verwendung bereits angeschaffter Leuchtstoffröhren sowie der Verkauf oder Erwerb von Lagerware weiterhin zulässig. Was aber beschlossene Sache ist: das Verbot der weit verbreiteten Leuchtstoffröhre T8 in Standardgrößen. Für die Leuchtstofflampen T8 und T5 galt bisher eine Ausnahmeregelung. Diese wurde gemäß der im Dezember 2019 veröffentlichten Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (SLR) genannt – Ende August 2023 abgeschafft. Aber welche Lampen sind nun konkret betroffen? Hier eine Übersicht über das Leuchtstofflampen-Verbot bzw. die Termine, zu denen die Inverkehrbringung der betreffenden Leuchtmittel untersagt wurde:
- 25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)
- 25. August 2023: lineare Leuchtstofflampen (T8 in 600 mm, 1200 mm, 1500 mm, T5)
- 1. September 2023: Hochvolt-Halogen-Pins (G9) und Niedervolt-Halogen-Pins (G4, GY6.35)
Übersicht zum Leuchtstoffröhren-Verbot 2023
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Wen das Leuchtstofflampen-Verbot besonders trifft und was Unternehmer jetzt tun sollten
Das neue T8- und T5-Leuchtstoffröhrenverbot trifft besonders Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Kommunen: Mit dem Aus für die im Volksmund als „Neonröhren“ bekannten Lampen endet nicht nur eine Ära. Auch viele Lager- und Logistikhallen, Werkstätten, Stadtbüros und Ladengeschäfte werden in absehbarer Zeit keine original T5- und T8-Leuchtmittel mehr in den Regalen finden. Die T8-Standardröhren werden sukzessive komplett vom Markt verschwinden, T8-Röhren in Sonderlängen wie 30 W, 36 W und 38 W sind jedoch bis auf Weiteres noch zugelassen. Bereits verbaute Leuchtstofflampen müssen nicht sofort ausgebaut oder getauscht werden. Erst bei Ersatz kommen die neuen Leuchten ins Gespräch. Doch welche Alternative zu den konventionellen Leuchtstoffröhren gibt es? Und rechnet sich das überhaupt auch bei großen Anlagen, zumal eine Neuanschaffung auch erst gestemmt werden muss? Wir sagen ja, denn nicht jedes „Verbot“ ist auch immer gleich etwas Negatives. Von einer nachhaltigen Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten profitieren am Ende des (Arbeits-)Tages alle: Unternehmer, Umwelt und Klima.
T8-Leuchtstoffröhren-Verbot – das rechnet sich
Speziell bei größeren Anlagen macht es Sinn, nicht zu lange mit der Umrüstung zu warten: Je älter ein Beleuchtungssystem ist und je mehr Stunden die Anlage täglich in Betrieb ist, desto schneller rechnet sich der Umstieg auf LED-Beleuchtung. Stromverbrauch und Energiekosten sinken dadurch langfristig und nachhaltig, die Lebensdauer der Leuchtmittel steigt: LED-Lampen müssen viel seltener ausgetauscht werden, und auch häufiges Ein- und Ausschalten hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Leuchtmittel und Lichtqualität. Doch LED-Lampen haben weitaus mehr Vorteile, die sich vor allem für Unternehmen rechnen. Und: Gerade für Unternehmen ist es wichtig, bei der Umrüstung der Beleuchtung geltende Normen zu beachten und alle erforderlichen Vorschriften einzuhalten.
Zehn gute Gründe für LED...
… und warum das Lampenverbot 2023 Sinn macht
- hohe Energieeffizienz – mit einem Einsparpotenzial von bis zu 80 %. Grund: Moderne LED-Röhren wandeln Strom effizienter in Licht um als herkömmliche Leuchtmittel.
- lange Lebensdauer – mit einer Laufzeit von durchschnittlich 50.000 Stunden. Eine herkömmliche Leuchtröhre hält nur ca. 30.000 Stunden.
- bessere Lichtqualität – durch eine zielgerichtete Ausstrahlung und hohe Farbwiedergabe. Zudem sind LEDs vollständig flackerfrei und erreichen sofort nach Einschalten 100 % Helligkeit.
- höhere Sicherheit – dank sehr geringer Wärmeentwicklung. Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien sind daher nicht mehr erforderlich.
- niedrige Betriebskosten – aufgrund der Langlebigkeit von LED-Leuchtmitteln. Sie sind zudem besonders wartungsarm.
- gesundheitlich unbedenklich – durch den Wegfall von Quecksilber. Das macht LEDs umweltfreundlich und recyclebar.
- bruchsicher – und besonders robust. Das Material Polycarbonat ist Glas sehr ähnlich, macht LED-Röhren jedoch unzerbrechlich.
- gesetzeskonform – da den neuesten Richtlinien entsprechend. LEDs erfüllen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020.
- innovativ – für eine drahtlose ZigBee-Steuerung von Lichtanlagen im Industriebereich. Mit geringem Datenaufkommen und niedrigem Stromverbrauch.
- wohltuend – durch Human Centric Lighting (HCL). Das menschzentrierte Beleuchtungskonzept für Innenräume bildet das Spektrum des Sonnenlichts über den Tagesverlauf realistisch nach ohne Abgabe unerwünschter Strahlung. Das steigert das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und führt zu höherer Produktivität und niedrigeren Krankenständen.
All diese Vorteile haben sich bereits zahlreiche Kunden von Mainova gesichert, indem sie sich für ein intelligentes LED-Beleuchtungskonzept für ihr Business entschieden haben. So wie das Frischezentrum Frankfurt, das nach einem Lichtaudit sein Beleuchtungskonzept modernisiert hat. Gutes Licht ist hier bares Geld wert – und das im doppelten Sinne. Nicht nur die Einsparungen durch LED-Technik rechnen sich, sondern auch die perfekte Warenpräsentation in den dunklen Nachtstunden. Die ersten Kunden kommen schon um Mitternacht. 100 Händler erhalten nun auf 43.000 m² Hallen- und auf ca. 120.000 m² Außenfläche besseres LED-Licht von 3.200 Lichtpunkten. Das spart fast die Hälfte der Kosten ein.
Mehr zum Frischezentrum Frankfurt
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Seit dem Inkrafttreten des Leuchtstofflampen-Verbots für T5 und T8 Lampen dürfen Lagerbestände der betroffenen Produkte zwar noch verkauft und die Leuchtmittel weiter genutzt werden, jedoch innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Daher empfehlen wir, das Leuchten-Equipment in den Betrieben schnellstmöglich umzustellen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei: Vom Lichtaudit über Analyse bis hin zu Amortisationsberechnung und Umrüstung auf die neue Technologie. Mit dem kostenfreien Mainova Lichtaudit kommen die Lichtexperten direkt in Ihr Unternehmen und entwickeln innovative, maßgeschneiderte Lichtlösungen. Eine Beratung in Bezug auf staatliche Fördermittel in Höhe von bis zu 30 % rundet das Portfolio ab.