Was bedeutet das Leuchtstofflampen-Verbot für Ihr Unternehmen?

LED

17.09.2025

5 Minuten

Die Neonröhre war einmal, moderne LED-Lichtlösungen sind State of the Art. Schon seit September 2023 ist Schluss mit vielen quecksilber-belasteten Leuchtstoffröhren und anderen konventionellen Leuchtmitteln – zumindest werden sie nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht. Ende 2025 starten nun weitere Lampen in die Ausphasung.

Hell beleuchtetes Großraumbüro

Themenübersicht:

Das Thema Leuchtstoffröhren-Verbot begleitet uns schon seit geraumer Zeit. Viele werden sich sicher erinnern: Im Jahr 2009 verschwanden die herkömmlichen Glühbirnen aus der Produktion und dann sukzessive vom Markt. Es folgten Leuchtmittelverbote für Hoch- und Niedervoltstrahler, Halogenlampen, die Leuchtstofflampen T2 und T12, Kompaktleuchtstofflampen sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen. Die Gründe? Zu hoher Energieverbrauch und die Verwendung des Gefahrenstoffs Quecksilber bei der Herstellung. Zuletzt waren 2023 gemäß der geänderten RoHS-Richtlinie zahlreiche Lampen betroffen – Ende 2025 und Ende 2026 geht’s nun für weitere Leuchtmittel in die Ausphasung.

Schrittweise Umstellung auf moderne Beleuchtung

Leuchtstoffröhren-Verbot: RoHS-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung

Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“; die Richtlinie schränkt die Verwendung giftiger Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein. Zu den Stoffen gehören zum Beispiel Blei, Cadmium und eben auch Quecksilber.
Damit wurden die Produktion und die Inverkehrbringung weiterer Leuchtstofflampen verboten. Ausnahmen: HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen wie zur UV-C-Desinfektion. Für diese wurde die Herstellung für weitere 3 bis 5 Jahre gestattet. Auch die Verwendung bereits angeschaffter Leuchtstoffröhren sowie der Verkauf oder Erwerb von Lagerware sind weiterhin zulässig. Wichtiger Punkt auf der Timeline: das Verbot der weit verbreiteten linearen Leuchtstoffröhre T8 in Standardgrößen. Für die Leuchtstofflampen T8 und T5 galt zuvor eine Ausnahmeregelung. Diese wurde gemäß der im Dezember 2019 veröffentlichten Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (kurz: SLR) genannt – Ende August 2023 abgeschafft.

Das Leuchtstofflampen-Verbot 2023 im Überblick

Ab diesen Zeitpunkten durften die entsprechenden Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden:

  • 25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)
  • 25. August 2023: lineare Leuchtstofflampen (T8 in 600 mm, 1200 mm, 1500 mm, T5)
  • 1. September 2023: Hochvolt-Halogen-Pins (G9) und Niedervolt-Halogen-Pins (G4, GY6.35)

Quelle: licht.de

Arbeiter in einer Fabrik bearbeitet eine LED-Leiste an der Säge.

Leuchtstoffröhren-Verbot 2025 und 2026: EU-Verordnung 2024/1849

Dieses Jahr markiert der 31. Dezember 2025 nun einen weiteren wichtigen Schritt in der EU-weiten Lampenplanung. Im Rahmen der Umstellung auf effiziente, schadstoffarme Lichtlösungen dürfen Halogenphosphat-Leuchtstofflampen (linear und nichtlinear), Kompaktleuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung sowie Natriumdampf-Hockdrucklampen (wenn sie einen bestimmten Quecksilbergehalt überschreiten) nicht mehr hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden.
Zum 31. Dezember 2026 ist dann auch für Dreibanden-Leuchtstofflampen (linear und nichtlinear) für die Allgemeinbeleuchtung Schluss. Grundlage ist in beiden Fällen die EU-Verordnung 2024/1849.

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Wen das Leuchtstofflampen-Verbot besonders trifft und was Unternehmer tun sollten

Das T8- und T5-Leuchtstoffröhrenverbot 2023 traf besonders Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Kommunen. Mit dem Aus für die im Volksmund als „Neonröhren“ bekannten Lampen endete auch in vielen Lager- und Logistikhallen, Werkstätten, Stadtbüros und Ladengeschäften eine Ära. Seit dem Inkrafttreten des Leuchtstofflampen-Verbots für T5- und T8-Lampen dürfen Lagerbestände der betroffenen Produkte zwar noch verkauft und verbaute Leuchtmittel weiter genutzt, jedoch innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die T8-Standardröhren werden also sukzessive komplett verschwinden, nur T8-Röhren in Sonderlängen wie 30 W, 36 W und 38 W sind bis auf Weiteres noch zugelassen.
Mit Blick auf die Stichtage des Leuchtstoffröhren-Verbots 2025 und 2026 wird immer deutlicher: Die Umstellung auf moderne LED-Lichtlösungen ist unausweichlich. Sofern noch nicht geschehen, ist es oft sinnvoll, frühzeitig damit zu starten. Denn spätestens bei einem notwendigen Ersatz drängt dann die Zeit.
Doch welche Alternative zu den konventionellen Leuchtstoffröhren gibt es? Und rechnet sich das überhaupt auch bei großen Anlagen, zumal eine Neuanschaffung auch erst gestemmt werden muss? Wir sagen: Ja! Denn nicht jedes „Verbot“ ist immer auch etwas Negatives. Von einer nachhaltigen Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten profitieren Unternehmen am Ende des (Arbeits-)Tages auf ganzer Linie.

Beispiel: das T8-Leuchtstoffröhren-Verbot. Moderne Beleuchtung rechnet sich

Säulendiagramm zur T8 Energie Einsparung durch LED, unterschieden nach drei Längen

Quelle: RIESTE

Speziell bei größeren Anlagen sollten Sie nicht zu lange mit einer Umrüstung auf LED-Beleuchtung warten. Je älter ein Beleuchtungssystem ist und je mehr Stunden die Anlage täglich läuft, desto schneller rechnet sich der Umstieg. Stromverbrauch und Energiekosten sinken langfristig und nachhaltig, die Lebensdauer der Leuchtmittel steigt. LED-Lampen müssen viel seltener ausgetauscht werden und auch häufiges Ein- und Ausschalten hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Leuchtmittel und Lichtqualität. Doch LED-Lampen haben weitaus mehr Vorteile, die sich im Rahmen der betrieblichen Nutzung rechnen. Und gerade für Unternehmen ist es wichtig, bei der Umrüstung der Beleuchtung geltende Normen zu beachten und alle erforderlichen Vorschriften einzuhalten.

Zehn gute Gründe für LED ...

… und weshalb das schrittweise Leuchtstoffröhren-Verbot sinnvoll ist

  • Hohe Energieeffizienz – mit einem Einsparpotenzial von bis zu 80 %. Grund: Moderne LED-Röhren wandeln Strom effizienter in Licht um als herkömmliche Leuchtmittel.
  • Lange Lebensdauer – mit einer Laufzeit von durchschnittlich 50.000 Stunden. Eine herkömmliche Leuchtröhre hält nur ca. 30.000 Stunden.
  • Bessere Lichtqualität – durch eine zielgerichtete Ausstrahlung und hohe Farbwiedergabe. Zudem sind LEDs vollständig flackerfrei und erreichen sofort nach Einschalten 100 % Helligkeit.
  • Höhere Sicherheit – dank sehr geringer Wärmeentwicklung. Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien sind daher nicht mehr erforderlich.
  • Niedrige Betriebskosten – aufgrund der Langlebigkeit von LED-Leuchtmitteln. Sie sind zudem besonders wartungsarm.
  • Gesundheitlich unbedenklich – durch den Wegfall von Quecksilber. Das macht LED umweltfreundlich und recyclebar.
  • Bruchsicher – und besonders robust. Das Material Polycarbonat ist zwar Glas sehr ähnlich, macht LED-Röhren jedoch unzerbrechlich.
  • Gesetzeskonform – da den neuesten Richtlinien entsprechend. LED erfüllen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 und EU-Verordnung 2024/1849.
  • Innovativ – für eine drahtlose ZigBee-Steuerung von Lichtanlagen im Industriebereich. Mit geringem Datenaufkommen und niedrigem Stromverbrauch.
  • Wohltuend – durch Human Centric Lighting (HCL). Das menschzentrierte Beleuchtungskonzept für Innenräume bildet das Spektrum des Sonnenlichts über den Tagesverlauf realistisch nach ohne Abgabe unerwünschter Strahlung. Das steigert das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und führt zu höherer Produktivität und niedrigeren Krankenständen.

In der Praxis: leuchtendes Beispiel für effiziente Beleuchtung

Beleuchtetes Frischezentrum Frankfurt bei Nacht aus der Vogelperspektive

Zahlreiche Kunden von Mainova haben sich die Vorteile moderner LED-Lichtlösungen bereits gesichert und sich für ein intelligentes Beleuchtungskonzept für ihr Business entschieden. So wie das Frischezentrum Frankfurt, das nach einem Lichtaudit sein Beleuchtungskonzept modernisiert hat. Gutes Licht ist hier bares Geld wert – und das im doppelten Sinne. Nicht nur die Einsparungen durch LED-Technik rechnen sich, sondern auch die perfekte Warenpräsentation in den dunklen Nachtstunden. Die ersten Kunden kommen schon um Mitternacht. 100 Händler erhalten nun auf 43.000 m² Hallen- und auf ca. 120.000 m² Außenfläche besseres LED-Licht von 3.200 Lichtpunkten. Das spart fast die Hälfte der Kosten ein.

Referenz zum Frischezentrum Frankfurt lesen

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