Datenschutz und Datensicherheit

Nein. Durch das Messstellenbetriebsgesetz wird vorgeschrieben, dass erst ab mindestens 6.000 kWh Jahresverbrauch im 15-minütigen Zeitintervall Daten an den Netzbetreiber und Energieversorger durch den Messstellenbetreiber übermittelt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Möglichkeit, dass Sie sich aktiv für ein intelligentes Messsystem entscheiden und ein entsprechendes Produkt auswählen, das eine Datenübermittlung erfordert.

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Bei einer modernen Messeinrichtung ist die Speicherung der Daten vor Ort für 24 Monate vorgesehen. Es werden Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte zur Anzeige auf dem Display des Zählers vorgehalten. So können Sie die Verbrauchswerte der letzten Perioden miteinander vergleichen. Für die Anzeige der historischen Werte ist eine PIN-Eingabe erforderlich. Ihren aktuellen Zählerstand können Sie wie gewohnt ohne vorherige Eingabe einer PIN ablesen.

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Bei einem intelligenten Messsystem werden die historischen Daten beim Messstellenbetreiber vorgehalten. Hier ist eine Speicherung der Daten für die gesamte Historie ab "Aufzeichnung" möglich. Die Sicherheit wird durch die Auflagen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Ort und bei Übertragung gewährleistet. Informationen zu den technischen Vorgaben des BSI finden Sie in der technischen Richtlinie "BSI TR-03109 ".

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Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, die Werte am Zähler direkt zu löschen. Im Falle von fernübertragenen Daten eines intelligenten Messsystems werden die Daten gelöscht, sobald diese – für zum Beispiels gebuchte Produkte – nicht mehr erforderlich sind. Der abrechnungsrelevante Zählerstand (Jahreswert) kann hingegen aus gesetzlichen Gründen nicht gelöscht werden.

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Intelligente Messsysteme übertragen primär lediglich die Zählerstände der angeschlossenen Zähler. Aktuell ist das im ersten Schritt nur der Stromzähler sowie Meldungen über Funktionsstörungen des intelligenten Messsystems. In Ausnahmefällen kann der Netzbetreiber auch die Übertragung sogenannter netzdienlicher Daten erhalten, wie zum Beispiel den Wert der anliegenden Spannung oder der Netzfrequenz. Mit den netzdienlichen Daten kann der Netzbetreiber die Versorgungsqualität erhöhen und somit zum Beispiel Stromausfälle noch besser vermeiden. Im Gegensatz zu den Zählerständen und Fehlermeldungen werden die netzdienlichen Daten jedoch anonym übertragen. Der Netzbetreiber kennt nicht den Kunden, an dessen Anschluss die netzdienlichen Daten erhoben wurden. Weitere Daten, wie z. B. der Verbrauch einzelner Haushaltsgeräte oder deren Nutzungszeit, werden vom intelligenten Messsystem nicht erfasst.

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