Messstellenbetrieb

Die Aufgaben des Messstellenbetreibers umfassen die Kommunikation mit dem Kunden, die Montage, die Inbetriebnahme, die Wartung sowie den Betrieb der Messeinrichtung. Darunter wird auch die mess- und eichrechtskonforme Messung, die Aufbereitung der Daten und die form- und vor allem fristgerechte Datenübertragung verstanden. Bei den Messstellenbetreibern wird nun zwischen dem gMSB (grundzuständigen Messstellenbetreiber - siehe Frage 2) und dem wMSB (wettbewerbliche Messstellenbetreiber - siehe Frage 3) unterschieden.

Nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird zwischen Standard- und Zusatzleistungen unterschieden. Für die Erbringung der Standardleistungen zahlt der Kunde in Form von Messentgelten. Für diese Messentgelte gilt die Preisobergrenze (POG), die durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber einzuhalten ist. Zusatzleistungen werden dem Kunden vom Messstellenbetreiber als Ergänzung zu den Standardleistungen optional angeboten.

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Der gMSB ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, durch den die Messeinrichtungen eingebaut und betrieben werden. Der gMSB ist verpflichtet, im eigenen Netzgebiet die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende zu erfüllen. Die Aufgaben des gMSB übernimmt in Frankfurt am Main die Mainova Service Dienste GmbH im Auftrag der Netzdienste Rhein-Main GmbH.

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Der wMSB ist der wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Messeinrichtungen können auch ohne gesetzliche Verpflichtung auf Wunsch des Kunden verbaut werden. Durch diese Regelung ergeben sich für Kunden neue Handlungsoptionen. Derzeit werden zwar noch keine intelligenten Messsysteme verbaut, wir halten Sie aber gerne über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. 

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