Umrüstung des Zählers

Die Netzdienste Rhein-Main GmbH wird Sie beim Einbau einer modernen Messeinrichtung mindestens zwei Wochen im Voraus informieren. Bei einem intelligenten Messsystem erhalten Sie zusätzlich mindestens drei Monate im Voraus eine schriftliche Benachrichtigung.

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Der Installateur muss:

  • sich per Dienstausweis als Mitarbeiter der Mainova Service Dienste GmbH ausweisen können
  • die alte Messeinrichtung mitnehmen
  • einen Funktionstest durchführen

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Nein. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass eine volljährige Person dem Installateur Zugang zur Messeinrichtung ermöglicht.

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Die Installation einer modernen Messeinrichtung sollte in der Regel nicht mehr als 15 - 30 Minuten in Anspruch nehmen. Etwas länger dauert die Installation eines intelligenten Messsystems, da eine Datenkommunikation sichergestellt werden muss. Hier können vor allem bauliche oder technische Besonderheiten die Installation verzögern.

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Ja. Sollte die Netzdienste Rhein-Main GmbH Sie nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen Umbau vorsehen, haben Sie die Möglichkeit, sich über einen vorgezogenen Umbau zu informieren. Wenden Sie sich dafür an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Hier steht Ihnen die Mainova gerne zur Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte als Geschäftskunde an Ihren Vertriebsmanager. Als Privatkunde können Sie jederzeit unseren Kundenservice kontaktieren.

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Die Kosten für Umbau und Betrieb der intelligenten Zähler trägt der  Stromkunde. Hierzu wurde für den Pflichteinbau von der Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, aus der sogenannte Preisobergrenzen (POG) abgeleitet wurden. Die Preisobergrenze bestimmt die maximal durch einen grundzuständigen Messstellenbetreiber abrechenbaren Messentgelte und ist nach kWh-Grenzen gestaffelt. Außerdem berücksichtigt sie, welche Einsparungen der Einzelne nach Umbau – durch die höhere Transparenz des Verbrauchs – erreichen kann. Sollten Sie sich für einen freiwilligen Einbau durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden, werden die Kosten für den Umbau und den Betrieb in einer bilateralen Vereinbarung festgelegt.

Grafik Smartmeter 1

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Die Eigentumsgrenze zum Verteilnetz ist der Sicherungsabgang im Hausanschlusskasten. Ab diesem Punkt ist der Eigentümer dafür verantwortlich, einen geeigneten Platz für die Installation zur Verfügung zu stellen. Er trägt auch die Kosten für notwendige Umbauten am Zählerschrank. Mehr zu den Anforderungen finden Sie in den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.

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