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Geben Sie ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner ein und erhalten Sie ihr persönliches Angebot.

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Daten eingeben

Tragen Sie die erforderlichen Daten Schritt für Schritt ein. Tipp: Halten Sie ihre letzte Verbrauchsabrechnung bereit, um direkt die Zählernummer mit anzugeben.

Autostrom bestellen
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Zu Mainova wechseln

Den Wechsel von dem bisherigen Versorger übernehmen wir für Sie. Wir teilen Ihnen mit, ab wann genau Sie Mainova-Kunde sind.

FAQ

Die individuell zutreffende Bonushöhe ergibt sich nach Eingabe der Postleitzahl und des Verbrauchs im Tarifrechner (Bonusbedingungen).

Alle Angaben in Euro und Eurocent sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer.

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Die Kosten der Strom- und Erdgasprodukte für Privatkunden setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis je nach individuellem Verbrauch zusammen. Das ist übersichtlich und hat sich bewährt.


Der Strompreis im Detail
Der Erdgaspreis im Detail

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Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens und wird für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers erhoben.

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Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, Netzentgelten, die von den Netzbetreibern für den Transport und die Weiterverteilung von Strom erhoben werden, sowie Kosten für den Stromeinkauf.

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Wer sich neu für Mainova entscheidet kann schnell und einfach wechseln:

  1. Postleitzahl und jährlichen Verbrauch in den Tarifrechner eingeben und persönliches Angebot ermitteln
  2. Zwischen Wechsel des Anbieters und Neueinzug wählen
  3. Daten Schritt für Schritt in die vorbereitete Maske eingeben
  4. Zusammenfassung prüfen und den Auftrag mit einem Klick abschicken

Alles Weitere übernehmen wir. Wir kümmern uns um alle Wechselformalitäten beim bisherigen Anbieter. Wann genau die Belieferung durch Mainova startet, hängt von der Restlaufzeit und Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags ab. Sobald uns alle Bestätigungen vorliegen, können wir den genauen Lieferbeginn nennen.

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Nein, das ist unmöglich. Der Wechsel zu Mainova geschieht unmerklich und reibungslos. Eine sichere und zuverlässige Energieversorgung ist gewährleistet.

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Mit der Wahl dieses Tarifs steht für die Kommunikation unser Mainova OnlineService zur Verfügung.

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Ein Einzug kann maximal 3 Monate in die Zukunft bei Mainova gemeldet werden; rückwirkende Stromanmeldungen zum Einzugstermin sind nicht möglich.
 

Im Tarifrechner wird über die praktische Kalenderfunktion das Einzugsdatum einfach innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne eingetragen. Vorab muss im Schritt „Anmeldegrund und Zählerdaten“ die Option „Ich ziehe neu ein“ ausgewählt werden. Nach der Anmeldung kümmert sich Mainova darum, dass der Wechselprozess bis zum endgültigen Lieferbeginn nahtlos abgewickelt wird. Tipp: Die eigene Abmeldung beim bisherigen Versorger nicht vergessen!


Wer bereits einen Mainova-Vertrag hat profitiert beim Umzug von der gewohnt hohen Servicequalität. Mit Strom und Gas beliefern wir Kundinnen und Kunden bundesweit gerne nahtlos weiter. Infos zur fristgerechten Ummeldung und viele wertvolle Ratschläge gibt’s im Servicebereich unserer Webseite.

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Nein, gerne kündigen wir im Auftrag unserer Neukundinnen und Neukunden den Versorgungsvertrag beim bisherigen Energielieferanten im Rahmen der Kündigungsfrist. Falls bereits selbst eine Kündigung vorgenommen wurde, sollte uns das bitte bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden. Hinweis: Bei einer Sonderkündigung, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, muss die Kündigung beim bisherigen Anbieter selbst schriftlich vorgenommen werden. Eine Kündigung durch Mainova ist in diesem Fall leider nicht möglich.

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Ja, das geht bis zu 12 Monate im Voraus. Wie? Einfach heute schon den Antrag ausfüllen und wir übernehmen dann wie gewohnt die Kündigung beim aktuellen Versorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beim bisherigen Versorger beginnt automatisch die Belieferung durch Mainova.

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Die Information über den Energiebedarf dient unserer Planung, vor allem bei der Festlegung des zu zahlenden Abschlagsbetrags. Dieser wird jedes Jahr dem tatsächlichen Verbrauch angepasst und in der Jahresrechnung mitgeteilt.

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Das Sonderkündigungsrecht sollte insbesondere dann wahrgenommen werden, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder 12 Monate, verlängert. Indem die Kündigung fristgerecht vorgenommen wird, kommt es zu keiner erneuten Bindung, andernfalls könnte in diesem Zeitraum nicht mehr kurzfristig gewechselt werden.

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Die Mindestlaufzeit und die Preisgarantie der Erstlaufzeit enden nach ihrem einheitlichen Ablauf zum Monatsende.

Beispiel Direkt 12:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Direkt 12 am 03.03.2023 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 31.03.2024 (Restmonat + 12 Monate).

Beispiel Direkt 24:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Direkt 24 am 03.03.2023 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 28.02.2025 (Restmonat + 23 Monate).


Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

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