Blick von einem Windrad in eine Landschaft

Willkommen auf der Informationsseite zur Windparkplanung in Idstein, Hünstetten und Hohenstein

Wir als Mainova sind ein kommunales Unternehmen und möchten die Energiewende gemeinsam mit den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Partnerkommunen voranbringen.

Als Energiedienstleister sind wir breit aufgestellt und arbeiten in zahlreichen verschiedenen Geschäftsfeldern des deutschen Energiewesens. Bei unseren Planungen stehen der Schutz der Landschaft, des Naturraums und die Kooperation mit den Kommunen, in denen wir tätig sind, im Zentrum unserer Aktivitäten. Deshalb soll ein relevanter Teil der Wertschöpfung durch Windräder genau dort verbleiben, wo die Anlagen errichtet werden – in den Kommunen.

Wir informieren Sie hier über das Projekt und unsere Arbeit innerhalb unserer Projekte. Bleiben noch Fragen offen, nehmen Sie über das Kontaktformular gern Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Aktuelles und Termine

Im Rahmen der Energiewende möchten wir mit dem geplanten Windpark einen wichtigen Beitrag zur lokalen und nachhaltigen Energieversorgung leisten. Vorgesehen ist die Errichtung von ca. 15 Windenergieanlagen auf geeigneten Flächen der Gemeinden Hünstetten, der Stadt Idstein und der Gemeinde Hohenstein. Gemeinsam mit den Kommunen setzen wir auf einen transparenten Planungsprozess und die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Damit führen wir den Weg weiter, den die Kommune Hünstetten und die Stadt Idstein in Form von verschiedenen Veranstaltungen, Infoabenden, Bürgerforen und einem Bürgerentscheid bereits beschritten haben.

Sie können sich hier fortlaufend über den aktuellen Stand der Windenergieplanung in Hünstetten, Idstein und Hohenstein informieren. 

Derzeit befinden wir uns in der Planungsphase. Erste Untersuchungen, wie etwa die Natur- und Artenschutzuntersuchungen, wurden schon durchgeführt. Die finalen Gutachten werden im Verlauf des Jahres 2025 vorliegen.

Anstehende Termine

  • Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Hünstetten mit der Möglichkeit, Hinweise für die Planung abzugeben: 24. Juni 2025
  • Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Hohenstein mit der Möglichkeit, Hinweise für die Planung abzugeben: 03. Juli 2025

Unsere Arbeitsweise im Überblick

Kopf eines Windrads mit Mainova-Logo aus der Vogelperspektive

Als erfahrener, kommunaler Energiedienstleister handeln wir langfristig, verantwortungsbewusst und sind stets im engen Dialog mit unseren Partnerkommunen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten wir stets den sicheren Betrieb unserer Energieerzeugungsanlagen. Unsere 24/7-Überwachung, ein schneller Service im Schadensfall, regelmäßige Prüfungen, umfangreiche Versicherungen, ein durchdachter Wartungsplan und die Kooperation mit zertifizierten Unternehmen und Behörden liefern die Qualität, die Projekte dieser Art benötigen.

Unsere Projektplanung zeichnet sich durch Augenmaß aus. Wir haben nicht nur ein einziges Ziel im Blick, sondern suchen stets das optimale Verhältnis zwischen vielen verschiedenen Faktoren. Dazu zählen unter anderem:

  • Naturschutz und Artenschutz
  • Schutz des Waldes
  • Schutz von Boden und dem Wasserhaushalt
  • Abstand zu Wohnbebauung
  • Anzahl der Windräder und dem erzielbaren Stromertrag
  • Jagdreviere
  • Landschaftsbild
  • Beitrag zum Klimaschutz und CO2-Einsparung


Welches das ideale Verhältnis, also das beste Konzept, für einen konkreten Standort ist, erarbeiten wir im Dialog mit den Kommunen selbst. 

Und sobald es interessante Informationen aus dem Projekt gibt, setzen wir uns für einen stetigen Informationsfluss für Bürgerinnen und Bürger ein. 

Als Mainova freuen wir uns über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Von der Bürgerinformation im Planungsprozess bis zur direkten Partizipation an dem Windpark.

Ebenso kann man sich auf uns verlassen, wenn es um den zügigen, sorgfältigen und kompletten Rückbau von Anlagen nach ihrer Betriebslebenszeit geht. Wir sind über die gesamte Projektlaufzeit ein Ansprechpartner und stehen kompetent und robust an der Seite der Kommunen – von der Planung bis zum Betriebsende samt Rückbau. Ob die Windräder in Idstein, Hünstetten und Hohenstein nach der Betriebsaufgabe zurückgebaut oder vielleicht sogar repowert werden, wird zu gegebener Zeit im Dialog mit den Partnerkommunen diskutiert. In der Regel haben Windräder eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren.

Pachtzahlungen

Die Landeigentümer, hier vor allem die Hochschulstadt Idstein, die Gemeinde Hünstetten und die Gemeinde Hohenstein, profitieren von fairen Pachtzahlungen über die gesamte Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren. Die Energiewende bietet Möglichkeiten, durch finanzielle Erträge einen wertvollen und relevanten Beitrag zum kommunalen Haushalt leisten zu können. Wir glauben, dass Kommunen dadurch den vielfältigen finanziellen Herausforderungen der heutigen Zeit besser begegnen können. Als kommunales Unternehmen möchten wir als Mainova mit unserer Arbeit einen Beitrag dazu leisten.

Das Windenergie-Vorhaben im Überblick

Kartenansicht geplante Windparks in Südhessen

Die vier Windenergievorranggebiete wurden im Rahmen des Teilregionalplans Südhessen rechtskräftig ausgewiesen. Die Abstände zur geschlossenen Wohnbebauung halten die gesetzlichen Mindestabstände von 1.000 m in Hessen ein.

Das Gebiet 2-370 im Nordosten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beplant, da die Errichtung von ca. 15 Windrädern bereits einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz darstellt, das Vorranggebiet vergleichsweise klein ist, einen hochwertigen Waldbestand und komplexes Gelände aufweist. 

Die auf der Karte dargestellten Standorte sind aktuell noch als grobe Planung zu betrachten. Im Verlauf des Jahres 2025 werden die Standorte konkret feingeplant.

Auch nach der sogenannten Feinplanung können sich noch Verschiebungen der Anlagenstandorte ergeben, sodass auf mögliche Untersuchungsergebnisse reagiert werden kann. Dies ist üblich bei dieser Art von Projekten.

Gute Gründe für das Vorhaben

Wir begrüßen es sehr, dass sich die Kommunen Hünstetten und Idstein für die Beplanung der Vorranggebiete entschieden haben. Die ca. 15 Windräder werden einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten und stellen damit einen relevanten gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende dar. Daneben profitieren die Gemeindekassen von langfristigen und planbaren Pachteinnahmen: Die lokale Wertschöpfung wird erhöht und die Bürgerinnen und Bürger können ebenfalls finanziell von dem Verkauf des Stroms durch die Windräder profitieren.

Denn mit dem geplanten Windparkprojekt eröffnen sich für die Kommunen vielfältige Chancen. Neben dem Beitrag zur Energiewende profitieren diese direkt wirtschaftlich und stärken zugleich ihre regionale Entwicklung nachhaltig. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang:

Ein Windrad von Mainova mit weißen Rotorblättern. Aufnahme aus der Vogelperspektive.

Durch die Verpachtung gemeindeeigener Flächen an die Windparkgesellschaft erhalten Hünstetten, Idstein und Hohenstein regelmäßige, langfristig gesicherte Einnahmen. Diese Pachteinnahmen fließen direkt in den Haushalt der Kommunen und können für kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung oder soziale Projekte genutzt werden – zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen.
Das Besondere daran: Die Flächen können zum Großteil auch an andere Pächter, wie z. B. an einen forstwirtschaftlichen Pächter oder an einen Jagdpächter verpachtet werden. Denn für den Betrieb von Windrädern wird nur ein Teil der vorhandenen Waldfläche benötigt.

Die Windräder haben in der Regel eine Betriebsdauer von 20 Jahren. So lange erhalten die Kommunen auch die Pachteinnahmen.

Geldmünzen vor PV- und Winkraftanlage

Wir werden einen Bürgerstromtarif für die „Windnachbarn“ anbieten, der aufgrund der Erlöse aus dem Windpark vergünstigte Konditionen aufweisen wird. Daneben kann eine lokale Bürgerenergiegenossenschaft Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben. Bei der Auswahl der Bürgerenergiegenossenschaft stehen wir den Kommunen gern mit unserer Expertise zur Seite. Die Entscheidung bei der Wahl der Genossenschaft obliegt allein der Stadt Idstein und der Gemeinde Hünstetten.
Um Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Partizipation zu ermöglichen, ist als Alternative auch ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung eines Anlagebetrags möglich.
Beides wird im weiteren Verlauf des Projekts mit den Kommunen ausgestaltet.

Mühle, an der Rotorblätter eines Windrads befestigt sind. Im Hintergrund moderne Windräder

Idstein und Hünstetten haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich finanziell an der Betreibergesellschaft des Windparks zu beteiligen. Die Kommunen profitieren nicht nur von Pachteinnahmen, sondern auch von den laufenden Erlösen aus dem Betrieb der Anlagen. So verbleibt ein erheblicher Teil der Wertschöpfung lokal und stärkt die kommunale Unabhängigkeit. 
Neben einer Beteiligung der Kommune an der Windparkgesellschaft ermöglichen wir grundsätzlich Bürgerenergiegenossenschaften, sich an der Betreibergesellschaft zu beteiligen. Genossinnen und Genossen der Bürgerenergiegenossenschaft können somit von dem wirtschaftlichen Erfolg des Windparks über mind. 20 Jahre profitieren. Details dazu werden im Projektverlauf ausgestaltet.

Münzstapel und Pflanzen auf Erde vor Windrad bei Sonnenuntergang.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schafft weitere Vorteile: Projektentwickler können Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Windräder eine finanzielle Beteiligung an den Stromerlösen anbieten – unabhängig von der Pacht oder den Gesellschaftsanteilen an der Betreibergesellschaft. Durch diese Zahlungen erhalten Hünstetten, Idstein, Hohenstein, Taunusstein und Aarbergen zusätzliche Einnahmen pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom – ganz ohne Risiko oder Verpflichtungen. Das charmante an dieser Zahlung: Sie ist nicht zweckgebunden und kann nach Maßgabe der kommunalen Fraktionen verwendet werden. Wir bieten dies unseren Partnerkommunen standardmäßig an und unterscheiden uns damit von manch anderem Akteur.

Mutter mit Tochter im Abendrot vor Windrädern

Mit dem Windpark setzen die Kommunen Hünstetten, Idstein und Hohenstein ein starkes Zeichen: Sie zeigen, dass ländliche Kommunen aktiv die Energiewende mitgestalten, Verantwortung übernehmen und Lösungen umsetzen. Dieses Engagement stärkt die Außendarstellung der Kommunen als attraktive, moderne Standorte – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen. Oftmals können Windräder einen wesentlichen Beitrag zum kommunalen Haushalt leisten, sodass sich mit den Jahresüberschüssen im kommunalen Haushalt die vielfältigen Aufgaben der Kommunen besser bewältigen lassen werden: etwa der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule oder der Erhalt anderer kommunaler Infrastruktur wie öffentliche Gebäude und Straßen.

Blick in eine grüne Landschaft von einem Windrad-Rotorblatt aus

Durch die Windkraftprojekte wird die regionale Wirtschaft gestärkt: Lokale Handwerks- und Bauunternehmen werden nach Möglichkeit eingebunden, Arbeitsplätze entstehen im Umfeld von Bau, Betrieb und Wartung, die kommunalen Haushalte werden unabhängiger von Schwankungen bei Steuereinnahmen. Insgesamt tragen die Projekte dazu bei, den ländlichen Raum lebendig, zukunftsfähig und wirtschaftlich stark zu halten. 
Viele Beispiele in den Kommunen zeigen, wie Einnahmen durch Windräder das Leben im ländlichen Raum attraktiver gemacht haben: z. B. durch kostenlosen Eintritt ins Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder die Umsetzung einer Dorfbegrünung. Die Kommune entscheidet.

Bürgerinnen und Bürger auf die Reise mitnehmen

Im Verlauf des Projekts werden regelmäßig Informationsmessen stattfinden. Sofern zeitlich möglich und inhaltlich sinnvoll, ermöglichen wir dort auch den Einblick in die Genehmigungsunterlagen. Bürgerinnen und Bürger können Fragen und Anmerkungen direkt an unser Projektteam adressieren und so mit uns ins Gespräch kommen. Hinweise und Anregungen können bei unseren Veranstaltungen gern an uns übermittelt werden. 

Wir nehmen Hinweise ernst und lassen diese, wenn möglich, in den weiteren Planungsprozess einfließen. 

Außerdem können Sie mit uns jederzeit über unser Kontaktformular auf dieser Webseite in den Austausch gehen, Ihre Fragen platzieren und uns Ihre Anregungen oder Bedenken mitteilen.

Historie Windenergie in Idstein & Hünstetten

Die Stadt Idstein und die Gemeinde Hünstetten blicken auf eine bewegte Geschichte der Windenergieplanung zurück. So haben sowohl die Gemeinde Hünstetten und die Stadt Idstein eigene Webseiten zu dem Thema Windenergie angelegt, sodass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren können:

Die Regionalplanung sah bestimmte Flächen in den Gemarkungen von Hünstetten und Idstein als sogenannte Vorranggebiete für Windenergie vor. Die Kommunen befassten sich daraufhin mit der Eignung der vorgeschlagenen Flächen, möglichen Auswirkungen auf Mensch und Natur und die Chancen und Herausforderungen für die Stadt- und Gemeindeentwicklung. 

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Regionalplans und der anschließenden Ausweisung der Vorranggebiete im Regionalplan folgten Informationsabende, Bürgerforen, Informationsveranstaltungen mit der hessischen LandesEnergieAgentur, viele intensive Diskussionen in den kommunalen Gremien und ein Bürgerentscheid in Hünstetten.

Das Ergebnis fiel pro Windenergie aus

Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten für Windenergieprojekte weiterzuverfolgen. Damit hatte die Gemeinde einen klaren demokratischen Auftrag, sich aktiv für eine Umsetzung einzusetzen. Es folgten entsprechende Beschlüsse in den kommunalen Gremien und die Suche nach einem geeigneten Partner für die Umsetzung begann. 

Das Verfahren wurde transparent und im Austausch mit der Bürgerschaft weitergeführt, sodass man sich nach einem Interessensbekundungsverfahren und sorgfältiger Prüfung für einen kompetenten und zuverlässigen Projektpartner entschied. Wir haben uns sehr über die Entscheidung für die Mainova gefreut.

Ausblick

Das aktuell weiterlaufende Projekt baut auf diesen Erfahrungen auf und führt den von den Kommunen gezeichneten Weg in Bezug auf Transparenz, Rücksichtnahme und Bürgerbeteiligung weiter fort.

Aktuell läuft die konkrete Projektentwicklung: Windenergieanlagenhersteller besichtigen die Standorte, Speditionen prüfen die Zuwegungsmöglichkeiten, Umwelt- und Artenschutzgutachten werden erstellt, Schall- und Schattenprognosen werden durchgeführt. Parallel geht die Abstimmung mit Behörden und die Information der Bürgerinnen und Bürger weiter. Das Ziel: ein Windpark, der die lokale Wertschöpfung stärkt, die Energiewende in der Region voranbringt und dabei höchste Standards im Natur- und Landschaftsschutz erfüllt.

Dabei werden Schutzgebiete entsprechend berücksichtigt und Umweltplanungen erfolgen unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur- und Artenschutzgebiete. Die umfangreichen Gutachten zu Flora, Fauna, Denkmalschutz und Archäologie sowie der Hydrogeologie (Wissenschaft vom unterirdischen Wasser) sind zentrale Säulen der Projektentwicklung.

Der idealtypische Projektablauf ist grob im Folgenden dargestellt:

Sollte es zu keinen unerwarteten Verzögerungen kommen, ist damit zu rechnen, dass sich die ersten Windräder im Verlauf des Jahres 2028 drehen werden.

Hintergrund Windenergie in Hessen

Hessen strebt eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2045 an. Windkraft ist dafür eine der tragenden Säulen. Diese wurde schon früh über den Regionalplan Erneuerbare Energien zielgerichtet gesteuert und Projekte werden im Rahmen von zusätzlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.

Die Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Hessen wurde über die sogenannte Landes- und Regionalplanung geschaffen. Bereits in den 2010er Jahren begann das Land Hessen, geeignete Flächen für die Windenergie-Nutzung systematisch zu identifizieren und in sogenannten „Teilregionalplänen Energie“ auszuweisen. Diese Teilregionalpläne definieren die Vorranggebiete für Windenergie.

 

Schwarz-weiß-Karte mit der Regionalplanung für Hünstetten

Bei der Auswahl dieser Flächen wurde eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt: Windhöffigkeit (also genügend Wind für einen wirtschaftlichen Betrieb), Abstände zu Wohnsiedlungen, Ausschluss sensibler Schutzgebiete (z. B. Naturschutz-, Wasser- oder Vogelschutzgebiete), Denkmäler und mögliche Einschränkungen durch Infrastruktur (Flughäfen, Straßen, Funkstrecken).

 

Die Ausweisung dieser Flächen erfolgte in einem öffentlichen, mehrstufigen Verfahren: Zunächst stellten die Regionalversammlungen in Südhessen, Mittelhessen, Nordhessen und dem südhessischen Regionalverband Frankfurt Entwürfe auf. Diese wurden öffentlich ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Umweltverbände und Kommunen ihre Stellungnahmen abgeben konnten. Nach Prüfung aller Einwände wurden die Pläne angepasst und rechtskräftig beschlossen. Ziel dieser Planung war es, zentrale geeignete Flächen zu bündeln, sodass die Windenergie geordnet und mit Rücksicht auf Mensch und Natur ausgebaut werden kann.

Auch wenn ein Windenergie-Standort in einem Vorranggebiet, wie jenen in Hohenstein, Hünstetten und Idstein, liegt, benötigt jede Windenergieanlage eine individuelle Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Genehmigungsverfahren für diese vollständige Einzelfall-Genehmigung läuft in mehreren Stufen ab:

  1. Vorbereitung und Gutachten: Planer prüfen die Standorte, beauftragen Gutachten, z. B. zu Natur- und Artenschutz, Schall, Schattenwurf und Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
  2. Antragstellung: Der Genehmigungsantrag wird bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.
  3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Kommunen und Fachbehörden erhalten die Antragsunterlagen zur detaillierten Prüfung.
  4. Prüfung und Abwägung: Die Genehmigungsbehörde prüft alle Aspekte der Planung. Darunter z. B. die Umweltverträglichkeit, die Einhaltung von Schall- und Schattenwerten, die technische Sicherheit der geplanten Anlagen, die geplanten Ausgleichsmaßnahmen u.v.m.

 

Vier Windkraftanlagen von Mainova inmitten einer grünen Landschaft aus der Vogelperspektive.

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind und keine unüberwindbaren Hinderungsgründe bestehen, wird eine Genehmigung erteilt. Das Verfahren stellt sicher, dass Mensch, Natur und Landschaft bestmöglich geschützt bleiben und trotzdem Strom für unser Leben produziert werden kann. In der Genehmigung sind sogenannte Nebenbestimmungen von der Behörde formuliert. Der Bau der Windräder darf nur unter Einhaltung dieser Auflagen erfolgen. Eine sehr relevante Nebenbestimmung fordert z. B., dass eine ausreichend hohe Rückbaubürgschaft für den Rückbau der Windräder hinterlegt werden muss.

 

Bevor diese Rückbaubürgschaft nicht nachgewiesen wurde, darf mit dem Bau der Windräder nicht begonnen werden. Diese Rückbaubürgschaft stellt das doppelte Sicherheitsnetz dar, was gewährleistet, dass nach der Betriebsaufgabe der Windräder in mehr als 20 Jahren der vollständige Rückbau samt Fundamenten durchgeführt werden kann.

Häufige Fragen

Je nach Quelle unterscheidet die Wissenschaft zwischen 3 bis 11 Monaten. Das heißt: Ab dem dritten bzw. ab dem elften Monat spart eine Windenergieanlage CO2 ein und trägt so zum Klimaschutz bei. Da ein Windrad in der Regel mindestens 20 Jahre im Betrieb ist, ist dieser Beitrag erheblich.

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Eine Mainova-Mitarbeiterin mit Bauhelm arbeitet an einer Baustelle

Betreiberfirmen von Windrädern stellen sich vor dem Ende der 20-jährigen Betriebsdauer üblicherweise die Frage, wie es mit dem Windpark weitergehen soll. Es gibt folgende Möglichkeiten:
 

Rückbau: Die Windenergieanlagen werden vollständig demontiert, einschließlich der Fundamente. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Genehmigungsbescheid der Anlage festgelegt.

 

Recycling: Dabei können etwa 90 % der Materialien recycelt werden. Dazu gehören Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton. Die Rotorblätter, die aus Verbundwerkstoffen bestehen, sind schwieriger zu recyceln. Aktuelle Forschungsprojekte untersuchen mechanische, thermische und chemische Prozesse zur Trennung und Wiederverwertung der Materialien. Ziel ist die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen für eine nachhaltige und effiziente Recyclinglösung. Herausforderungen bestehen besonders bei der Demontage und Materialtrennung eines Rotorblatts.

 

Repowering: In vielen Fällen werden alte Windräder durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der bestehenden Standorte.

 

Zweitmärkte: Einige ältere Windenergieanlagen (wenn sie noch in einem guten technischen Zustand sind) werden in anderen Ländern wieder aufgebaut und weiter betrieben.

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Der Platzbedarf ist abhängig von dem Layout der für die Errichtung notwendigen Flächen am konkreten Standort. Grober Richtwert: Man benötigt etwa 1 ha Fläche für die Errichtung. Ca. 0,5 ha davon kann man nach der Errichtung wieder zurückbauen, sodass für den Betrieb eines Windrads dauerhaft ca. 0,5 ha benötigt wird.

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Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B.:

 

Tierschutz: Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen können Windräder zeitweise abgeschaltet werden. Dazu werden Windräder so programmiert, dass sie nicht in Betrieb sind, wenn zu bestimmten Tageszeiten bestimmte Wetterbedingungen vorherrschen. Es gibt Kombinationen von Wetterbedingungen, bei denen z. B. Fledermäuse fliegen. Um das Risiko von Verletzungen bei Fledermäusen zu minimieren, hat der Gesetzgeber diese Vorgaben erlassen.

 

Wartung und Reparatur: Regelmäßige Inspektionen, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind notwendig, um die Sicherheit und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten.

 

Netzüberlastung: Wenn das Stromnetz die erzeugte Energie nicht aufnehmen kann, werden die Windräder abgeschaltet, um eine Überlastung zu vermeiden. Man nennt diesen Prozess „Redispatch“. Hierbei nimmt der Netzbetreiber Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken wie Windrädern vor, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden oder zu beseitigen. Wenn an einer Stelle im Netz ein Engpass droht, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln oder zu erhöhen, um den Lastfluss zu steuern und die Netzstabilität zu gewährleisten.

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