Willkommen auf der Informationsseite zur Windparkplanung Aarbergen
Die Mainova ist ein kommunales Unternehmen und möchten die Energiewende gemeinsam mit den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Partnerkommunen voranbringen.
Als Energiedienstleister sind wir breit aufgestellt und arbeiten in zahlreichen verschiedenen Geschäftsfeldern des deutschen Energiewesens. Bei unseren Planungen stehen der Schutz der Landschaft, des Naturraums und die Kooperation mit den Kommunen, in denen wir tätig sind, im Zentrum unserer Aktivitäten. Deshalb soll ein relevanter Teil der Wertschöpfung durch Windräder genau dort verbleiben, wo die Anlagen errichtet werden – in den Kommunen.
Wir informieren Sie hier über das Windparkprojekt und unsere Arbeit in Aarbergen. Bleiben noch Fragen offen, nehmen Sie über das Kontaktformular gern Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Aktuelles und Termine
Im Rahmen der Energiewende möchten wir mit dem geplanten Windpark einen wichtigen Beitrag zur lokalen und nachhaltigen Energieversorgung leisten. Vorgesehen ist die Errichtung von 7 Windenergieanlagen auf geeigneten Flächen der Gemeinde Aarbergen in den Gemarkungen Hausen über Aar, Kettenbach, Panrod und Rückershausen. Gemeinsam mit der Kommune setzen wir auf einen transparenten Planungsprozess und die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.
Sie können sich hier fortlaufend über den aktuellen Stand der Windenergieplanung in Aarbergen informieren.
Derzeit befinden wir uns in der Planungsphase. Erste Untersuchungen, wie etwa die Natur- und Artenschutzuntersuchungen, werden aktuell durchgeführt. Die finalen Gutachten werden im Verlauf des Jahres 2026 vorliegen.
Anstehende Termine
- Zum Aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Termine geplant. Sobald es relevante Neuigkeiten zum Projekt gibt, wird es an dieser Stelle Infos zu weiteren Veranstaltungen geben, sodass alle Bürgerinnen & Bürger abgeholt werden.
- Der Letzte Termin fand am 25. September 2025 um 19 Uhr in der Palmbachhalle in Panrod statt.
1. Informationsveranstaltung für Bürgerinnen & Bürger der Gemeinde Aarbergen
Im Sinne einer transparenten Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern fand am 25. September 2025 in der Palmbachhalle in Panrod die erste Informationsveranstaltung zum Windprojekt Aarbergen statt. Hiermit kommen wir dem Wunsch und Anregung der Teilnehmenden nach und stellen die besprochenen Inhalte, die von Mainova präsentierten Informationen sowie die gestellten Fragen und Antworten für alle Interessierten, öffentlich zur Verfügung.
- Die Mainova AG wird selbst keine Bürgerenergiegenossenschaft für diesen Windpark gründen.
- In eine Energiegenossenschaft kann jede Bürgerin und jeder Bürger vor Ort als Genosse beitreten. Jeder interessierte Bürger kann sogar selbst eine Genossenschaft gründen. Einer solchen Bürgerenergiegenossenschaft vor Ort wurde im Rahmen der Verträge zwischen der Gemeinde und der Mainova die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Betreibergesellschaft zu beteiligen. Die Konkrete Ausgestaltung der Bürgerenergiegenossenschaft obliegt den Bürginnen & Bürgern. Die Gemeinde könnte die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft initiieren. Die Mainova hingehen übt keinen Einfluss auf die Genossenschaft aus, kann aber beratend zur Seite stehen.
Alle Rechten und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag der Bürgerenergiegenossenschaft. Die Mainova AG ist an diesem Prozess nicht beteiligt. Die genaue Ausgestaltung liegt unter anderem in Hand der Bürgerinnen & Bürger, die sich mit einbringen. Vor Beitritt werden die maßgeblichen Regelungen durch die Bürgerenergiegenossenschaft transparent gemacht.
Für besonders stark von den Windrädern beeinflusste Gemeindebereiche, wir nennen die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger die “Wind-Nachbarn”, plant Mainova einen Bürgerstromtarif, auch „Mainova-Wind-Pauschale“ genannt. Höhe und Ausgestaltung stehen noch nicht final fest und hängen u.a. von der Anzahl und dem Ertrag der Windräder ab. Die „Mainova-Wind-Pauschale“ basiert auf einem klassischen Mainova Stromtarif und würde aus Erlösen des Parks finanziert. Dieser wird nur bei erfolgreicher Projektrealisierung angeboten.
Vor Baubeginn wird eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete Rückbaubürgschaft bei einem deutschen Kreditinstitut in Höhe der geschätzten Rückbaukosten von 199.000 € je WEA zu hinterlegt. Die Höhe wird während des Betriebs der Windräder überprüft und bei Bedarf angepasst.
- Eine moderne Windenergie hat ~ 7 MW Leistung. An einem durchschnittlichen Mittelgebirgsstandort erzeugt eine Anlage etwa 17.000.000 kWh grünen Strom pro Jahr. Geht man davon aus, dass ein durchschnittlicher Haushalt 2.500 kWh im Jahr verbraucht, so kann ein Windrad etwa 6.800 Haushalte im Jahr versorgen.
- Dies ist ein realistisches Rechenbeispiel. Für den geplanten Windpark Aarbergen ist noch kein Anlagentyp festgelegt und es gibt noch kein finales Ertragsgutachten.
Die Anlagen werden eine Gesamthöhe von ca. 286 m haben. Davon entsprechen 199 m der Nabenhöhe (Höhe des Turmes) und weitere 87 m der Länge eines Rotorblattes (Radius der von den Rotoren umkreisten Fläche). Die endgültigen Maße hängen vom finalen Anlagentyp ab.
Aktuell gibt es noch keinen Verlauf für die Zuwegung. Der Verlauf wird im Projektverlauf auf Basis von Transport- und Streckenstudien festgelegt sowie mit den entsprechenden Behörden abgestimmt, sodass ein möglichst kleiner Eingriff sichergestellt werden kann.
Wenn sich für eine Anlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens herausstellt, dass diese nicht umsetzungsfähig ist, werden Parkvarianten mit verringerten Anlagenzahlen auf den Gesamtparkerfolg geprüft. Der Park könnte in diesem Fall ggf. auch mit reduzierter Anlagenzahl weiterverfolgt werden.
- Die Grenzwerte, nach denen wir planen sind gesetzlich vorgeschrieben und definiert.
- Schattenwurf: die Grenzwerte liegen bei 8 Stunden pro Kalenderjahr oder 30 Minuten pro Tag.
- Schall: gebietsabhängig darf die Grenze von 45 dBA (Wohnmischgebiet) in der Nacht nicht überschritten werden.
- Die auftretenden Werte werden in einem Gutachten prognostiziert und dauerhaft überwacht. Bei Notwendigkeit werden die Anlagen entweder gedrosselt (schallreduzierte Betriebsweise) oder ausgeschaltet.
Bei den sieben geplanten Windkraftanlagen ist die erzeugte Strommenge so groß, dass man einen sehr umfangreichen und teuren Batteriespeicher bräuchte, um nennenswerte Mengen zwischenzuspeichern. Zudem ist der Wind regional unterschiedlich – das heißt, die Gesamtzahl der Windparks in einer Region speisen nicht immer gleichzeitig ein, wie es bei Photovoltaik-Anlagen oft der Fall ist. Deshalb sind Batteriespeicher bei PV-Anlagen heute schon üblich. Trotzdem denken wir Batteriespeicher in der Planung mit und prüfen, ob eine spätere Integration sinnvoll ist. Da Batteriespeicher eine kürzere Planungszeit haben, können sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ergänzt werden.
- Ja, Wind- und Solarenergie ergänzen sich sehr gut – sowohl über das Jahr hinweg als auch im Tagesverlauf:
- Im Jahresverlauf: Im Winter weht oft mehr Wind, während im Sommer die Sonne stärker scheint. So kann über das ganze Jahr hinweg gleichmäßiger Strom erzeugt werden.
- Im Tagesverlauf: Solarenergie liefert vor allem mittags viel Strom, wenn die Sonne scheint. Windenergie hingegen ist oft in den Abend- und Nachtstunden stärker – also genau dann, wenn die Sonne nicht mehr scheint.
- Eine aktuelle Studie des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) mit dem Fraunhofer IEE zeigt: Wenn Wind- und Solaranlagen gemeinsam an denselben Netzanschlusspunkt angeschlossen werden, kann man die vorhandenen Leitungen viel besser nutzen. Selbst bei einer sogenannten „Überbauung“ von 250 % (also deutlich mehr Leistung als der Anschluss eigentlich vorsieht), kommt es nur selten zu Stromüberschüssen, die nicht eingespeist werden können – meist unter 10 %. [Netzverknüpfungspunkte: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.]
- Das heißt: Durch die Kombination von Wind und Sonne kann das Stromnetz effizienter genutzt und Ausbaukosten gesenkt werden – ein echter Vorteil für die Energiewende.
- Es wird die Möglichkeit bestehen sich über ein festverzinsliches Nachrangdarlehn zu beteiligen oder
- einer noch zu gründenden Bürgerenergiegenossenschaft beitreten. Diese wiederum kann sich dann an der Betreibergesellschaft des Windparks beteiligen.
- Die entsprechenden Möglichkeiten werden im Projektverlauf mit ausreichend Vorlauf kommuniziert.
- §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht die finanzielle Beteiligung von Gemeinden an Wind- und Freiflächen-Solaranlagen vor, um die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu fördern. Wir werden wie vom Gesetzgeber vorgeschlagen den betroffenen Kommunen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde einspeisten Stroms anbieten. Die Regelung gilt für Windkraftanlagen an Land ab 1 Megawatt (MW) Leistung und für alle Freiflächen-Solaranlagen. Von diesen finanziellen Ausschüttungen durch die Windräder profitieren Gemeinden, die sich innerhalb eines 2,5-km-Radius einer Windanlage befinden, bzw. Gemeinden, auf deren Gebiet eine Freiflächenanlage steht.
- Das heißt um die Flächen der Windkraftanlagenstandorte werden Kreise mit einem Radius von 2.5 km gelegt. Jede Gemeinde, dessen Gemeindegebiet sich innerhalb dieses Radius um ein Windrad befindet, erhält einen entsprechenden Anteil dieser Ausschüttung.
- Abschaltungen erfolgen nicht automatisch flächendeckend, sondern sind meist genehmigungsrechtlich geregelt.
- Rund 94 % der Windenergieanlagen in Deutschland haben laut einer Studie Abschaltauflagen, davon etwa ein Drittel zum Schutz von Vögeln vgl. [Untersuchung zur Betroffenheit kollisionsgefährdeter Brutvogelarten durch Windkraftanlagen in deutschen Vogelschutzgebieten]. Der Kranichzug wird durch Bürger, NABU und Fachstellen wie die Vogelschutzwarte gemeldet. Bei genehmigungsrechtlicher Vorgabe werden Windräder während des Kranichzugs aus der Ferne durch die jeweiligen Leitwarten des Windturbinenherstellers bei Bedarf abgeschaltet und die Rotorblätter aus dem Flugkorridor gedreht.
Die für diese Veranstaltung erstellten Plakate von der Mainova finden Sie als Poster im folgenden Abschnitt.
Die für diese Veranstaltung erstellten Plakate von der Mainova finden Sie als Poster im folgenden Abschnitt.
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Die beiden Ortsteile liegen auf Rheinland-pfälzischer Seite, das aktuelle Vorhaben bezieht sich auf hessische Vorrangflächen. Auswirkungen aus dem Projekt über die Landesgrenze für die Gemeinden Dörsdorf und Eisighofen werden genauso intensiv betrachtet. Auch werden wir im Laufe der weiteren Planung auf diese Ortslagen zugehen, um diese in die dann fortschreitende Planung miteinzubeziehen. Auf der Rheinland-pfälzischen Seite gibt es Windvorranggebiete, welche potenziell in naher Zukunft entwickelt, werden können. Als Projektierer mit Weitblick werden wir diese Gebiete im Kontext unseres gemeinsamen Projektes in Aarbergen im Auge behalten und prüfen. Ziel ist eine Fremdverschattung unserer Anlagen zu verhindern und mögliche Skalen- und Synergieeffekte aus bsp. der Netzanbindung zu heben. In einer ganzheitlichen Betrachtung hätten wir somit auch die Möglichkeit aktiv an der Planung teilzuhaben und keine maximale Planung zu verwirklichen, sondern die Planung im besten Nutzenverhältnis aus Wirtschaftlichkeit und Rücksichtnahme auf Mensch, Natur und Landschaft umzusetzen. Aktuell gibt es jedoch dazu noch keinerlei Planungen, Verträge oder Absprachen.
Eine dauerhafte Ausstellung ist aktuell nicht vorgesehen. Wir werden die Plakate der Infoveranstaltung aber sowohl der Gemeinde als auch auf unserer Projektwebseite zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu bieten wir wiederholende thematische Bürgerveranstaltungen an. Zudem können Sie bei Fragen jederzeit auf uns oder die Fachbereichsleitung des Bauamtes der Gemeinde Aarbergen, zukommen.
Es können laut Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Aarbergen verschiedenste Beteiligungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Darunter auch die Beteiligung von Bürgerinnen & Bürgern über noch eine zu gründende Genossenschaft oder direkt über ein Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Wie genau hier die Rahmenbedingungen sein werden, kann erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt genau gesagt werden, da dies von vielen Faktoren, wie der Anzahl final zu errichtenden Anlagen, der Finanzierung etc., abhängt.
Die ausgewiesenen Flächen sind bereits seit 2019 Regionalplanerisch im Regionalplan Südhessen als Windvorrangflächen ausgewiesen worden. Damit sind die Windvorrangflächen rechtskräftig und Teil der landesweiten Strategie zum Ausbau der Windenergie in Hessen zu bewerten. In diesen Bereichen herrscht in Hessen somit ein Planungsrecht. Ob in diesen Flächen konkrete Standorte realisiert werden, entscheidet basierend auf Planungen und Fachgutachten, das Genehmigungsverfahren.
Die Planung richtet sich auch in diesem Fall nach den ausgewiesenen Vorrangflächen, welche regionalplanerisch vorgegeben sind. Der in Hessen vorgegebene Abstand von mindestens 1.000 Meter zur Wohnbebauung ist in diesem Fall der begrenzende Abstand der Windvorrangflächen. Dieser wird auch zu Panrod und Hausen über Aar eingehalten.
Unsere Arbeitsweise im Überblick
Als erfahrener, kommunaler Energiedienstleister handeln wir langfristig, verantwortungsbewusst und sind stets im engen Dialog mit unseren Partnerkommunen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten wir stets den sicheren Betrieb unserer Energieerzeugungsanlagen. Unsere 24/7-Überwachung, ein schneller Service im Schadensfall, regelmäßige Prüfungen, umfangreiche Versicherungen, ein durchdachter Wartungsplan und die Kooperation mit zertifizierten Unternehmen und Behörden liefern die Qualität, die Projekte dieser Art benötigen.
Unsere Projektplanung zeichnet sich durch Augenmaß aus. Wir haben nicht nur ein einziges Ziel im Blick, sondern suchen stets das optimale Verhältnis zwischen vielen verschiedenen Faktoren. Dazu zählen unter anderem:
- Naturschutz und Artenschutz
- Schutz des Waldes
- Schutz von Boden und dem Wasserhaushalt
- Abstand zu Wohnbebauung
- Anzahl der Windräder und dem erzielbaren Stromertrag
- Jagdreviere
- Landschaftsbild
- Beitrag zum Klimaschutz und CO2-Einsparung
Welches das ideale Verhältnis, also das beste Konzept, für einen konkreten Standort ist, erarbeiten wir im Dialog mit der Kommune selbst.
Und sobald es wesentliche Informationen aus dem Projekt gibt, setzen wir uns für einen stetigen Informationsfluss für Bürgerinnen und Bürger ein.
Als Mainova freuen wir uns über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Von der Bürgerinformation im Planungsprozess bis zur direkten Partizipation an dem Windpark.
Ebenso kann man sich auf uns verlassen, wenn es um den zügigen, sorgfältigen und kompletten Rückbau von Anlagen nach ihrer Betriebslebenszeit geht. Wir sind über die gesamte Projektlaufzeit ein Ansprechpartner und stehen kompetent und robust an der Seite der Kommunen – von der Planung bis zum Betriebsende samt Rückbau. Ob die Windräder in Aarbergen nach der Betriebsaufgabe zurückgebaut oder vielleicht sogar repowert werden, wird zu gegebener Zeit im Dialog mit der Partnerkommune diskutiert. In der Regel haben Windräder eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren..
Pachtzahlungen
Die Landeigentümer, hier vor allem die Gemeinde Aarbergen, profitiert von fairen Pachtzahlungen über die gesamte Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren. Die Energiewende bietet Möglichkeiten, durch finanzielle Erträge einen wertvollen und relevanten Beitrag zum kommunalen Haushalt leisten zu können. Wir glauben, dass Kommunen dadurch den vielfältigen finanziellen Herausforderungen der heutigen Zeit besser begegnen können. Als kommunales Unternehmen möchten wir als Mainova mit unserer Arbeit einen Beitrag dazu leisten.
Das Windenergie-Vorhaben im Überblick
Die drei Windenergievorranggebiete wurden im Rahmen des Teilregionalplans Südhessen rechtskräftig ausgewiesen. Die Abstände zur geschlossenen Wohnbebauung halten die gesetzlichen Mindestabstände von 1.000 m in Hessen ein.
Die auf der Karte dargestellten Standorte sind aktuell noch als grobe Planung zu betrachten. Im Verlauf der Jahre 2025 und 2026 werden die Standorte konkret feingeplant. Einflussfaktoren für diese Feinplanung sind die Gutachten, die derzeit erstellt werden.
Auch nach der sogenannten Feinplanung können sich noch Verschiebungen der Anlagenstandorte ergeben, sodass auf mögliche Untersuchungsergebnisse reagiert werden kann. Dies ist üblich bei dieser Art von Projekten.
Gute Gründe für das Vorhaben
Wir begrüßen es sehr, dass sich die Gemeinde Aarbergen für die Beplanung der Vorranggebiete entschieden hat. Die ca. 7 Windräder werden einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten und stellen damit einen relevanten gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende dar. Daneben profitiert die Gemeindekasse von langfristigen und planbaren Pachteinnahmen: Die lokale Wertschöpfung wird erhöht und die Bürgerinnen und Bürger können ebenfalls finanziell von dem Verkauf des Stroms durch die Windräder profitieren.
Denn mit dem geplanten Windparkprojekt eröffnen sich für die Kommune vielfältige Chancen. Neben dem Beitrag zur Energiewende profitiert die Gemeinde direkt wirtschaftlich und stärkt zugleich ihre regionale Entwicklung nachhaltig. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang:
Durch die Verpachtung gemeindeeigener Flächen an die Windparkgesellschaft erhält Aarbergen regelmäßige, langfristig gesicherte Einnahmen. Diese Pachteinnahmen fließen direkt in den Haushalt der Kommune und können für kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung oder soziale Projekte genutzt werden – zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger in der Kommune.
Das Besondere daran: Die Flächen können zum Großteil auch an andere Pächter, wie z. B. an einen forstwirtschaftlichen Pächter oder an einen Jagdpächter verpachtet werden. Denn für den Betrieb von Windrädern wird nur ein Teil der vorhandenen Waldfläche benötigt.
Die Windräder haben in der Regel eine Betriebsdauer von 20 Jahren. So lange erhält die Kommune auch die Pachteinnahmen.
Wir werden einen Bürgerstromtarif für die „Windnachbarn“ anbieten, der aufgrund der Erlöse aus dem Windpark vergünstigte Konditionen aufweisen wird. Daneben kann eine lokale Bürgerenergiegenossenschaft Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben. Bei der Auswahl der Bürgerenergiegenossenschaft stehen wir der Kommune gern mit unserer Expertise zur Seite. Die Entscheidung bei der Wahl der Genossenschaft obliegt allein der Gemeinde Aarbergen.
Um Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Partizipation zu ermöglichen, ist als Alternative auch ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung eines Anlagebetrags möglich.
Beides wird im weiteren Verlauf des Projekts mit der Kommune ausgestaltet.
Aarbergen hat die Möglichkeit, sich finanziell an der Betreibergesellschaft des Windparks zu beteiligen. Die Kommune profitiert nicht nur von Pachteinnahmen, sondern auch von den laufenden Erlösen aus dem Betrieb der Anlagen. So kann ein erheblicher Teil der Wertschöpfung lokal verbleiben und die kommunale Unabhängigkeit stärken.
Neben einer Beteiligung der Kommune an der Windparkgesellschaft ermöglichen wir grundsätzlich Bürgerenergiegenossenschaften, sich an der Betreibergesellschaft zu beteiligen. Genossinnen und Genossen der Bürgerenergiegenossenschaft können somit von dem wirtschaftlichen Erfolg des Windparks über mind. 20 Jahre profitieren. Details dazu werden im Projektverlauf ausgestaltet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schafft weitere Vorteile: Projektentwickler können Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Windräder eine finanzielle Beteiligung an den Stromerlösen anbieten – unabhängig von der Pacht oder den Gesellschaftsanteilen an der Betreibergesellschaft. Durch diese Zahlungen erhalten Aarbergen, Hohenstein, Reckenroth, Eisighofen, Dörsdorf, Berghausen, Allendorf, Mudershausen, Schiesheim, Burgschwalbach, Kaltenholzhausen, Hünfelden und Hünstetten zusätzliche Einnahmen pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom – ganz ohne Risiko oder Verpflichtungen. Das charmante an dieser Zahlung: Sie ist nicht zweckgebunden und kann nach Maßgabe der kommunalen Fraktionen verwendet werden. Wir bieten dies unseren Partnerkommunen standardmäßig an und unterscheiden uns damit von manch anderem Akteur.
Mit dem Windpark setzt Aarbergen ein starkes Zeichen: Sie zeigt, dass ländliche Kommunen aktiv die Energiewende mitgestalten, Verantwortung übernehmen und Lösungen umsetzen. Dieses Engagement stärkt die Außendarstellung der Kommune als attraktiven, modernen Standort – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen.
Oftmals können Windräder einen wesentlichen Beitrag zum kommunalen Haushalt leisten, sodass sich mit den Jahresüberschüssen im kommunalen Haushalt die vielfältigen Aufgaben der Kommunen besser bewältigen lassen werden: etwa der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule oder der Erhalt anderer kommunaler Infrastruktur wie öffentliche Gebäude und Straßen, die Unterstützung der Feuerwehr und die Förderung von Vereinen.
Durch die Windkraftprojekte wird die regionale Wirtschaft gestärkt: Lokale Handwerks- und Bauunternehmen werden nach Möglichkeit eingebunden, Arbeitsplätze entstehen im Umfeld von Bau, Betrieb und Wartung, die kommunalen Haushalte werden unabhängiger von Schwankungen bei Steuereinnahmen.
Insgesamt tragen die Projekte dazu bei, den ländlichen Raum lebendig, zukunftsfähig und wirtschaftlich stark zu halten.
Viele Beispiele in den Kommunen zeigen, wie Einnahmen durch Windräder das Leben im ländlichen Raum attraktiver gemacht haben: z. B. durch kostenlosen Eintritt ins Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder die Umsetzung einer Dorfbegrünung. Die Kommune entscheidet über die Verwendung der Einnahmen.
Bürgerinnen und Bürger auf die Reise mitnehmen
Im Verlauf des Projekts werden regelmäßig Informationsmessen stattfinden. Sofern zeitlich möglich und inhaltlich sinnvoll, ermöglichen wir dort auch den Einblick in die Genehmigungsunterlagen. Bürgerinnen und Bürger können Fragen und Anmerkungen direkt an unser Projektteam adressieren und so mit uns ins Gespräch kommen. Hinweise und Anregungen können bei unseren Veranstaltungen gern an uns übermittelt werden.
Wir nehmen Hinweise ernst und lassen diese, wenn möglich, in den weiteren Planungsprozess einfließen. Außerdem können Sie mit uns jederzeit über unser Kontaktformular auf dieser Webseite in den Austausch gehen, Ihre Fragen platzieren und uns Ihre Anregungen oder Bedenken mitteilen.
Historie der Windenergie in Aarbergen
Die Gemeinde Aarbergen blickt auf eine bewegte Geschichte der Windenergieplanung zurück. Die Diskussion um Windkraft in Aarbergen begann Ende 2009, als erste Planungen für einen Windpark mit vier Anlagen im Ortsteil Hausen über Aar öffentlich wurden. Der Ortsbeirat Hausen stimmte dem Vorhaben am 5. November 2009 mehrheitlich zu.
2011 folgte eine klare Positionierung: Der Ortsbeirat Hausen sprach sich am 15. Juni einstimmig gegen den Windkraftstandort in Hausen über Aar, westlich der B54 aus.
Im Jahr 2012 wurde das Thema Windkraft im Rahmen eines integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinden Aarbergen, Heidenrod und Hohenstein erneut aufgegriffen. Dabei wurde das Potenzial für Windenergie in Aarbergen analysiert. Bürgerinformationsveranstaltungen und Workshops mit Behörden, Bürgerinitiativen und politischen Vertretern zeigten ein wachsendes öffentliches Interesse. Ziel war ein gesellschaftlich akzeptierter Ausbau der Windenergie.
Am 14. März 2013 sprach sich die Gemeindevertretung für vier potenzielle Windkraftflächen (Hausen über Aar, Panrod, Kettenbach und Michelbach) aus. Im Entwurf des Regionalplans Südhessen wurde jedoch nur die Fläche „Hausen“ berücksichtigt. Die Gemeinde forderte daraufhin die Aufnahme weiterer Flächen, da man das Potential und die Vorteile, die die Windenergie für eine Gemeinde mit sich bringen, erkannt hatte.
2019 wurden schließlich drei Vorrangflächen im Regionalplan Südhessen ausgewiesen, darunter die Fläche 2-390 bei Hausen über Aar sowie die Flächen 2-926 bei Kettenbach und 2-986 bei Panrod.
Ab 2023 intensivierte sich die interkommunale Abstimmung mit den Nachbargemeinden Hünfelden und Hünstetten. Im Jahr 2024 erklärte die Gemeinde Windkraft zum zentralen Projekt. Bürgermeister Matthias Rudolf machte Windkraft zur Chefsache und organisierte ein Interessensbekundungsverfahren, um die Flächen zu besten Konditionen an einen Projektentwickler zu vergeben.
Im Frühjahr 2025 wählte die Gemeinde Mainova als bevorzugten Partner, da das Konzept und das Angebot des kommunalen Energieversorgers die größte Überschneidung mit den Vorstellungen der kommunalen Vertreter aufwiesen. Im Jahr 2025 wurden ein Nutzungsvertrag sowie ein Kooperationsvertrag zwischen einer von der Gemeinde Aarbergen mandatierten Kanzlei und der Mainova verhandelt.
Die Gemeinde sicherte sich Beteiligungsrechte an der später zu gründenden Windparkgesellschaft und die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung.
Ausblick
Für September 2025 ist eine Bürgerversammlung mit der Mainova geplant. Die Gemeinde Aarbergen mit rund 6.000 Einwohnern in sechs Ortsteilen plant gemeinsam mit der Mainova den Bau von bis zu sieben Windrädern der 7-Megawatt-Klasse in drei Windvorranggebieten. Die erwartete Stromproduktion liegt bei rund 119 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Der Baubeginn ist für 2028 vorgesehen, die Inbetriebnahme für 2029.
Hintergrund Windenergie in Hessen
Hessen strebt eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2045 an. Windkraft ist dafür eine der tragenden Säulen. Diese wurde schon früh über den Regionalplan Erneuerbare Energien zielgerichtet gesteuert und Projekte werden im Rahmen von zusätzlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.
Die Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Hessen wurde über die sogenannte Landes- und Regionalplanung geschaffen. Bereits in den 2010er Jahren begann das Land Hessen, geeignete Flächen für die Windenergie-Nutzung systematisch zu identifizieren und in sogenannten „Teilregionalplänen Energie“ auszuweisen. Diese Teilregionalpläne definieren die Vorranggebiete für Windenergie.
Bei der Auswahl dieser Flächen wurde eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt: Windhöffigkeit (also genügend Wind für einen wirtschaftlichen Betrieb), Abstände zu Wohnsiedlungen, Ausschluss sensibler Schutzgebiete (z. B. Naturschutz-, Wasser- oder Vogelschutzgebiete), Denkmäler und mögliche Einschränkungen durch Infrastruktur (Flughäfen, Straßen, Funkstrecken).
Die Ausweisung dieser Flächen erfolgte in einem öffentlichen, mehrstufigen Verfahren: Zunächst stellten die Regionalversammlungen in Südhessen, Mittelhessen, Nordhessen und dem südhessischen Regionalverband Frankfurt Entwürfe auf. Diese wurden öffentlich ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Umweltverbände und Kommunen ihre Stellungnahmen abgeben konnten. Nach Prüfung aller Einwände wurden die Pläne angepasst und rechtskräftig beschlossen. Ziel dieser Planung war es, zentrale geeignete Flächen zu bündeln, sodass die Windenergie geordnet und mit Rücksicht auf Menschen und Natur ausgebaut werden kann.
Auch wenn ein Windenergie-Standort in einem Vorranggebiet, wie jene in Aarbergen, liegt, benötigt jede Windenergieanlage eine individuelle Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Genehmigungsverfahren für diese vollständige Einzelfall-Genehmigung läuft in mehreren Stufen ab:
- Vorbereitung und Gutachten: Planer prüfen die Standorte, beauftragen Gutachten, z. B. zu Natur- und Artenschutz, Schall, Schattenwurf und Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
- Antragstellung: Der Genehmigungsantrag wird bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Kommunen und Fachbehörden erhalten die Antragsunterlagen zur detaillierten Prüfung.
- Prüfung und Abwägung: Die Genehmigungsbehörde prüft alle Aspekte der Planung. Darunter z. B. die Umweltverträglichkeit, die Einhaltung von Schall- und Schattenwerten, die technische Sicherheit der geplanten Anlagen, die geplanten Ausgleichsmaßnahmen u.v.m.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind und keine unüberwindbaren Hinderungsgründe bestehen, wird eine Genehmigung erteilt. Das Verfahren stellt sicher, dass Mensch, Natur und Landschaft bestmöglich geschützt bleiben und trotzdem Strom für unser Leben produziert werden kann. In der Genehmigung sind sogenannte Nebenbestimmungen von der Behörde formuliert. Der Bau der Windräder darf nur unter Einhaltung dieser Auflagen erfolgen. Eine sehr relevante Nebenbestimmung fordert z. B., dass eine ausreichend hohe Rückbaubürgschaft für den Rückbau der Windräder hinterlegt werden muss.
Bevor diese Rückbaubürgschaft nicht nachgewiesen wurde, darf mit dem Bau der Windräder nicht begonnen werden. Diese Rückbaubürgschaft stellt das doppelte Sicherheitsnetz dar, was gewährleistet, dass nach der Betriebsaufgabe der Windräder in mehr als 20 Jahren der vollständige Rückbau samt Fundamenten durchgeführt werden kann.
Häufige Fragen
Je nach Quelle unterscheidet die Wissenschaft zwischen 3 bis 11 Monaten. Das heißt: Ab dem dritten bzw. ab dem elften Monat spart eine Windenergieanlage CO2 ein und trägt so zum Klimaschutz bei. Da ein Windrad in der Regel mindestens 20 Jahre im Betrieb ist, ist dieser Beitrag erheblich.
Betreiberfirmen von Windrädern stellen sich vor dem Ende der 20-jährigen Betriebsdauer üblicherweise die Frage, wie es mit dem Windpark weitergehen soll. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Rückbau: Die Windenergieanlagen werden vollständig demontiert, einschließlich der Fundamente. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Genehmigungsbescheid der Anlage festgelegt.
Recycling: Dabei können etwa 90 % der Materialien recycelt werden. Dazu gehören Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton. Die Rotorblätter, die aus Verbundwerkstoffen bestehen, sind schwieriger zu recyceln. Aktuelle Forschungsprojekte untersuchen mechanische, thermische und chemische Prozesse zur Trennung und Wiederverwertung der Materialien. Ziel ist die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen für eine nachhaltige und effiziente Recyclinglösung. Herausforderungen bestehen besonders bei der Demontage und Materialtrennung eines Rotorblatts.
Repowering: In vielen Fällen werden alte Windräder durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der bestehenden Standorte.
Zweitmärkte: Einige ältere Windenergieanlagen (wenn sie noch in einem guten technischen Zustand sind) werden in anderen Ländern wieder aufgebaut und weiter betrieben.
Der Platzbedarf ist abhängig von dem Layout der für die Errichtung notwendigen Flächen am konkreten Standort. Grober Richtwert: Man benötigt etwa 1 ha Fläche für die Errichtung. Ca. 0,5 ha davon kann man nach der Errichtung wieder zurückbauen, sodass für den Betrieb eines Windrads dauerhaft ca. 0,5 ha benötigt wird.
Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B.:
Tierschutz: Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen können Windräder zeitweise abgeschaltet werden. Dazu werden Windräder so programmiert, dass sie nicht in Betrieb sind, wenn zu bestimmten Tageszeiten bestimmte Wetterbedingungen vorherrschen. Es gibt Kombinationen von Wetterbedingungen, bei denen z. B. Fledermäuse fliegen. Um das Risiko von Verletzungen bei Fledermäusen zu minimieren, hat der Gesetzgeber diese Vorgaben erlassen.
Wartung und Reparatur: Regelmäßige Inspektionen, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind notwendig, um die Sicherheit und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten.
Netzüberlastung: Wenn das Stromnetz die erzeugte Energie nicht aufnehmen kann, werden die Windräder abgeschaltet, um eine Überlastung zu vermeiden. Man nennt diesen Prozess „Redispatch“. Hierbei nimmt der Netzbetreiber Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken wie Windrädern vor, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden oder zu beseitigen. Wenn an einer Stelle im Netz ein Engpass droht, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln oder zu erhöhen, um den Lastfluss zu steuern und die Netzstabilität zu gewährleisten.