Heizkostenabrechnung erstellen

Mainova Mieterdirektabrechnung

  • Abrechnung der Heizkosten gegenüber Ihrem Mieter für Gas und Fernwärme, Kaltwasser optional
  • Direkter Kundenservice für Ihre Mieter bei Abrechnungsfragen
  • Übernahme eines professionellen Forderungsmanagements
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Sparen Sie sich den Aufwand rund um die Heizkostenabrechnungen Ihrer Mieter

Wenn die Heizkostenabrechnung zum Jahreswechsel ansteht, steigt für Vermieter oder Verwalter oftmals der Arbeitsaufwand.

Mit der Mieterdirektabrechnung von Mainova wird der Verbrauch der Heizkosten (Heizung und Warmwasser) über die fernablesbaren Messgeräte erfasst und der Verbrauch direkt mit Ihren privaten Mietern abgerechnet. Sie können die Heizkosten für Gas- bzw. Fernwärme komplett aus Ihrer Nebenkostenabrechnung streichen und diese so schneller Ihren Mietern in Rechnung stellen. Optional auch für Kaltwasser.

Profitieren können alle Baugenossenschaften und Immobiliengesellschaften (keine privaten Vermietungen) mit Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten. Besonders für unsere Bestandskunden im Rhein-Main-Gebiet bedeutet die Lösung eine deutliche Erleichterung. Neben dem Abrechnungsaufwand übernehmen wir auch das Forderungsmanagement – das Ganze ist für Sie kostenlos.

Ihre Vorteile einer Mieterdirektabrechnung

  • Reduktion des Abrechnungsaufwands
  • Vereinfachte Abrechnung: Hausbesitzer, Vermieter oder Verwalter müssen nicht mehr in Vorleistung für die Heizkosten der Mieter gehen. Mainova rechnet direkt mit dem Mieter ab.
  • Übernahme des Forderungsmanagements
  • Qualitätsgesicherte Prozesse und direkter Kundenservice bei Abrechnungsfragen für Mieter
  • Einsatz fernablesbarer Messgeräte – der Zugang zur Wohnung ist somit nicht mehr erforderlich
  • Mainova Mieterdirektabrechnung ist für Sie kostenfrei

Flyer Mieterdirektabrechnung

Mieterdirektabrechnung. Wir erledigen Ihre Heizkostenabrechnung.

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Wenn bei Hausverwaltungen oder Wohnungsgesellschaften wieder die Heizkostenabrechnungen für die verwalteten Objekte und deren Mieter anstehen, ist damit oftmals ein hoher Zeit- und Kostenaufwand für Kommunikation, Erstellung, Versand und Forderungsmanagement verbunden. Mit der Mainova Mieterdirektabrechnung befreien wir Sie von diesem enormen Mehraufwand. Wir kümmern uns um Ihre Heizkostenabrechnung und Sie sparen Zeit und Geld.

So einfach funktioniert´s

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Individuelle Planung

Nach Abschluss eines Rahmenvertrags stellen Sie uns eine Lieferstellenübersicht inklusive des Baujahrs der Gebäude sowie eine alte Heiz- und Nebenkostenabrechnung zur Verfügung.

Wir informieren Ihre Mieter zu Beginn bzw. auch bei einem Mieterwechsel über den Abschlagsplan.
 

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Fachgerechte Installation

Unsere Partnerunternehmen montieren bei jedem Mieter fernablesbare Messgeräte, sodass die Wohnung für die Ablesung nicht mehr betreten werden muss.

Ein im Hausflur montierter/s Datensammler/Gateway sorgt für die sichere Datenübertragung per Funk.

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Direkte Abrechnung

Spätestens 3 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums übersenden Sie uns die Rechnungen für Wartung und Betrieb der Heizungsanlage.

Wir übernehmen die Abrechnung und das Forderungsmanagement direkt an Ihre Mieter.

Häufig gestellte Fragen

Nach Abschluss des Rahmenvertrags “Mieterdirektabrechnung“ erfolgt die Beauftragung unserer Techniker, die eine Vor-Ort-Begehung Ihrer Liegenschaft(en) durchführen. Damit wir eine rechtlich einwandfreie und einheitliche Messinfrastruktur in der/den Liegenschaft(en) sicherstellen können, werden Heizkostenverteiler- und Zähler zu Vertragsbeginn getauscht.

Wir setzen ausschließlich fernauslesbare Messtechnik ein, wie es auch die Heizkostenverordnung vorschreibt.

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Ihre Mieter werden etwa acht Wochen vor Umbaubeginn von uns schriftlich über die bevorstehenden Aktivitäten informiert.

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Für den Vertragsabschluss benötigen wir von Ihnen eine Übersicht aller Liegenschaften, inklusive des jeweiligen Baujahrs, sowie eine alte Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Die Montage planen unsere Partnerunternehmen. Ihre Mieter werden etwa acht Wochen vor Umbaubeginn von uns schriftlich über die bevorstehenden Aktivitäten informiert. Während der Vertragslaufzeit melden Sie uns neue Mieter und stellen uns einmal im Jahr, spätestens 3 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, die Rechnungen für Wartung und Betrieb der Heizungsanlage. Alles andere übernehmen wir für Sie.
 

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Die (Landes-)Bauordnungen in den meisten Bundesländern sehen den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesen Fällen hat auch eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs zu erfolgen. Die Abrechnung von Kaltwasser ist nicht Gegenstand der Heizkostenverordnung.

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Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen. 

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Nein. Die monatliche Verbrauchsinformation wird dem Mieter über unseren OnlineService automatisch zur Verfügung gestellt.

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Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen. Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:

  • die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung 
  • die Kosten des Betriebsstroms 
  • die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage 
  • die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft 
  • die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums 
  • die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 
  • die Kosten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler) einschließlich der Kosten der Eichung sowie
  • die Kosten der Berechnung, Aufteilung (z. B. Heizkostenabrechnung) und Verbrauchsanalyse

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