FAQs zur Fernwärme
FAQ - Themen
Warum hat Mainova das Wärmepreissystem zum 01.01.2018 geändert?
Aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen war eine Neugestaltung unseres Preissystems und unserer Wärmeverträge notwendig. Nach der AVB Fernwärmeverordnung (§24 Absatz 4) muss das Preissystem transparent sein und die tatsächlich entstehenden Kosten widerspiegeln. Zusätzlich soll die Entwicklung auf dem Wärmemarkt berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Preise für Erdgas nach unten entwickeln, hat das auch positiven Einfluss auf Ihren Wärmepreis.
Unser neues Preissystem kann zukünftige Änderungen dieser Kosten besser abbilden und erfüllt somit auch weiterhin alle gesetzlichen Anforderungen der AVB Fernwärmeverordnung (§24 Absatz 4).
Was sind die Vorteile des neuen Preissystems?
- Mehr Preisstabilität: Ihre Preise werden nur noch einmal pro Jahr angepasst
- Erhöhte Planungssicherheit: Mit der Festpreisoption Mainova ClassicFix haben Sie Preissicherheit bis zum 30.09.2020
- Erhöhte Transparenz: Der Preis wird durch die Entwicklung öffentlich einsehbarer Indizes bestimmt und ist damit einfacher nachzuvollziehen
- Sicherheit: Das neue Preissystem wurde von unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten geprüft
Was sind die Vorteile von Mainova Fernwärme?
Fernwärme ist eine der umweltschonendsten Formen der Wärme-Erzeugung und einer der kostengünstigsten Wege zur CO2-Vermeidung. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung (gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme) werden die eingesetzten Primärenergien optimal genutzt.
Fernwärme bietet Kostenersparnis und Komfort, denn es entfallen Heizkessel und -wartung, Schornstein und Schornsteinfeger sowie die Brennstoffbeschaffung.
Der Kraftwerksverbund bietet folgende Vorteile:
- Verbesserung des Primärenergiefaktors von 0,37 auf aktuell 0,29. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, desto energiesparender und umweltschonender wird die Energie – Fernwärme - erzeugt. Des Weiteren ist der Primärenergiefaktor ein grundlegender Bestandteil für die Erstellung eines Energiepasses, welcher für den Verkauf und der Vermietung von Immobilien dient.
- Optimierung des Brennstoffeinsatzes: Brennstoffnutzungsgrad von bis zu 80%.
- Erhöhte Versorgungszuverlässigkeit durch den Zusammenschluss der Kraftwerke.
Was hat sich am Preis verändert?
Der Arbeitspreis ist gesunken und der Grundpreis ist gestiegen. Das führt zu einem geänderten Verhältnis zwischen Ihrem fixen Grundpreis und Ihrem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Je nach individuellem Verbrauchsverhalten und Ihrer Anlagengröße können die Kosten entweder steigen oder auch sinken.
Was versteht man unter dem Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis deckt die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Fernwärmeverbrauch stehen. Dies sind also die Kosten für die verbrauchte Menge Energie. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe (Vertragsabgabe). Das Geld erhält die Stadt Frankfurt dafür, dass Fernwärmeleitungen unter öffentlichen Wegen und Straßen verlegt werden dürfen.
Was ist ein Grundpreis?
Der Grundpreis deckt die Kosten, die unabhängig vom Verbrauch sind und zur dauerhaften Erhaltung des Wärmesystems entstehen wie z.B. Kosten für die vorgehaltene Anschlussleistung und die Instandhaltung des Fernwärmenetzes.
Was ist ein Verrechnungspreis?
Der Verrechnungspreis deckt die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Wärmeverbrauchs entstehen.
Was ist ein Emissionspreis?
Der Emissionspreis deckt die Kosten, die durch den CO2-Ausstoß anfallen und spiegelt die aktuelle Entwicklung am Markt für den Handel mit CO2-Zertifikaten wider.
Wie setzt sich die neue Preisformel zusammen?
Der Fernwärmepreis setzt sich zusammen aus:
- dem Grundpreis für die vertraglich vorzuhaltende Wärmeleistung (Anschlussleistung) in Kilowatt (kW)
- dem Arbeitspreis für die verbrauchte Arbeit in Kilowattstunden (kWh)
- dem Verrechnungspreis für Messung und Abrechnung
Dazu sind jeweils vertraglich Ausgangspreise (P0) festgelegt. Mittels der Preisänderungsformel wird zum jährlichen Preisanpassungszeitpunkt (01.10.) die Preisveränderungen (P) anhand der Veränderungen der Kosten für Brennstoffe, Löhne Investitionsgüter usw. berechnet.
Was passiert, wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben habe?
Natürlich wurden Sie auch weiterhin von uns zuverlässig und sicher mit Fernwärme versorgt. Für den Fall, dass Sie keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, aber weiterhin Fernwärme bezogen haben, bestimmt § 2 Abs. 2 S. 2 AVBFernwärmeV, dass durch die Entnahme von Fernwärme ein faktischer Vertrag zustande gekommen ist. Das bedeutet für Sie, es gelten die öffentlich bekannt gegebenen Preise. Diese finden Sie auch auf dem Preisblatt.
Warum wurde der Dampfpreis an das Heizwasserpreisniveau angeglichen?
Dampf war bislang gegenüber Heizwasser preislich deutlich unterbewertet. Da Dampf gegenüber Heizwasser breitere Anwendungsmöglichkeiten bietet und zudem höhere Kosten verursacht, handelt es sich eigentlich um das höherwertigere Produkt. Eine preisliche Angleichung, zumindest auf Heizwasserpreisniveau, war daher unumgänglich.
Was ist die Festpreisoption Wärme ClassicFix?
Mit der Festpreisoption Mainova Wärme ClassicFix sichern Sie sich eine Preisgarantie bis zum 30.09.2020 für einen Aufpreis von 0,1 ct/kWh (netto) auf Ihren Arbeitspreis. Um das Festpreisprodukt zu wählen, müssen Sie das entsprechende Kästchen auf Seite 1 in Ihrem Wärmeversorgungsvertrag ankreuzen.
Was wird unter der Anschlussleistung verstanden?
Die Anschlussleistung ist die maximal zur Verfügung gestellte Leistung an der Übergabestation.
Dabei ist die maximale Leistung so ausgelegt, dass die Temperatur die Wohnräume auch am statistisch kältesten Tag des Jahres bei etwa 20 °C gehalten werden kann. Je größer die Wohnfläche, desto mehr kW braucht eine Heizungsanlage, um diese Fläche zu beheizen.
Die Höhe des Grundpreises ist abhängig von der Anschlussleistung Ihrer Heizung. Der Grundpreis sollte deshalb den tatsächlichen Wärmebedarf des Wohngebäudes und Ihr Nutzungsverhalten widerspiegeln, da er einen wichtigen Anteil an Ihrer Fernwärmerechnung hat.
Warum sollte die Anschlussleistung optimal sein?
Je niedriger die Anschlussleistung ist, umso geringer ist Ihr zu zahlender Grundpreis. Die Anschlussleistung muss allerdings hoch genug sein, damit Ihr Gebäude im Winter zuverlässig mit ausreichend Wärme versorgt wird. Eine optimale Anschlussleistung stellt also sicher, dass Sie nicht unnötig viel für die von Ihnen benötigte Wärme bezahlen.
Warum ist meine Anschlussleistung nicht optimal?
Dafür kann es verschiedene Gründe geben, von einer kürzlich durchgeführten Wärmedämmungsmaßnahme bis hin zum Familienzuwachs. Möglich ist auch, dass Ihre Fernwärme-Übergabestation inzwischen veraltet ist. Wurde die Anschlussleistung zwischenzeitlich nicht angepasst, kann der Wert zu hoch oder zu niedrig eingestellt sein.
Kann ich als Mieter die Anschlussleistung beeinflussen?
Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus können Sie Ihren Vermieter nach der Anschlussleistung fragen und diesen darum bitten seine Vollbenutzungsstunden zu überprüfen. Abhängig von der Größe und der Anzahl der Mieteinheiten liegen gute Vollbenutzungsstunden bei ungefähr 1.300 – 1.600 Vbh.
Von der Reduzierung der Anschlussleistung profitieren alle Mieter im Objekt.
Was wird unter der Vollbenutzungsstunden verstanden?
Anhand der rechnerischen Vollbenutzungsstunden erhält jeder Fernwärmekunde einen ersten Eindruck, ob seine Fernwärme-Übergabestation effizient genutzt wird oder Potenzial zur Reduzierung der Anschlussleistung besteht. Als Vollbenutzungsstunden bezeichnet man die Summe der Stunden, die ein Wärmerzeuger mit voller, also maximaler Leistung in einem Jahr arbeitet. Diese Stunden können Sie ganz einfach selbst ausrechnen. Teilen Sie den Jahresverbrauch an Wärme (kWh) durch Ihren Anschlussleistung (kw). Die notwendigen Angaben zur Berechnung Ihrer individuellen Vollbenutzungsstunden finden Sie auf in Ihrer Fernwärmejahresrechnung.
Ist zwingend eine Heizlastberechnung erforderlich?
Wir empfehlen, die Anschlussleistung nur auf Grundlage einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Normheizlast) für Ihr Gebäude anpassen zu lassen. Dadurch können Probleme im Betrieb Ihrer Fernwärme-Übergabestation, die auf eine falsch eingestellte Anschlussleistung zurückzuführen sind, ausgeschlossen werden.
Was ist eine Fernwärme-Übergabestation?
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fernwärmeleitung und Ihrem Gebäude. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom an die Hauszentrale zu übergeben.
Ich möchte meine Anschlussleistung anpassen lassen. Was muss ich dafür tun?
Wir empfehlen, die Anschlussleistung nur auf Grundlage einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Normheizlast) für Ihr Gebäude anpassen zu lassen. Dadurch können Probleme im Betrieb Ihrer Fernwärme-Übergabestation, die auf eine falsch eingestellte Anschlussleistung zurückzuführen sind, ausgeschlossen werden.
Wie entsteht Fernwärme?
Fernwärme entsteht in Heizkraftwerken unter Einsatz des besonders umweltschonenden Verfahrens der Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei werden Wärme und Strom gleichzeitig erzeugt. Die im Heizkraftwerk produzierte Wärme gelangt anschließend mittels Wasser oder Dampf über ein gut gedämmtes Leitungssystem zu Gebäuden in der weiteren Umgebung des Heizkraftwerks – daher der Name Fernwärme.
Erfolgt die Wärmeübertragung zwischen Gebäuden über verhältnismäßig kurze Strecken, bezeichnet man dies im Vergleich als Nahwärme. In den angeschlossenen Gebäuden dienen sowohl Fern- als auch Nahwärme zum Betrieb der Heizung, zur Klimatisierung und zur Erzeugung von Warmwasser.
Wie funktioniert KWK?
Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Je nach Kraftwerkstyp bleibt bei der Stromproduktion ein Großteil der eingesetzten Primärenergie ungenutzt und wird in Form von Abwärme über Kühltürme an die Umwelt abgegeben. Im Gegensatz dazu wird bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die Primärenergie beinahe vollständig verwertet.
Da KWK-Anlagen neben Strom auch große Mengen Wärme produzieren, wird diese Wärme durch den leitungsgebundenen Transport zum Kunden mit den Übertragungsmedien Wasser oder Dampf nutzbar gemacht. Je nach eingesetzter Technik erreichen KWK-Anlagen einen Brennstoffnutzungsgrad von bis zu 80 Prozent und tragen so zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie zum Schutz von Umwelt und Klima bei.
Welche Vorteile hat Fernwärme?
Kostenersparnis und Komfort
- Kauf und Wartung einer eigenen Heizungsanlage entfällt, genauso wie der Schornstein und die Kosten für den Schornsteinfeger. Es ist zudem keine gesonderte Brennstoffbeschaffung mehr nötig.
Raumersparnis
- Statt Kessel und Brenner wird nur eine kompakte Fernwärme-Hausstation benötigt. Das spart Platz im Keller.
Zuverlässigkeit und Sicherheit
- Fernwärme bietet unter allen Energieträgern die höchste Versorgungssicherheit. Der flexible Einsatz der Erzeugungsstandorte im Mainova Fernwärmeverbund trägt zusätzlich zur Versorgungssicherheit bei.
- Fernwärme bietet auch im Haus höchste Sicherheit, da keine Verbrennung stattfindet.
Effizienz
- Fernwärme ist eine der umweltschonendsten Formen der Wärme-Erzeugung und eine der kostengünstigsten Wege zur CO2-Vermeidung.
- Mainova Fernwärme hat einen sehr niedrigen Primärenergiefaktor von 0,29. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, desto energiesparender und umweltschonender wird die Energie – Fernwärme - erzeugt. Des Weiteren ist der Primärenergiefaktor ein grundlegender Bestandteil für die Erstellung eines Energiepasses, welcher für den Verkauf und der Vermietung von Immobilien dient.
Regionalität
- Fernwärme wird in den Mainova Heizkraftwerken regional vor Ort erzeugt. Sie profitieren von kurzen Wegen und direkten persönlichen Ansprechpartnern.
Welche Fördermittel gibt es?
Förderung durch die Mainova
Im Rahmen unseres Klima Partner Programms fördern wir Ihren Fernwärme Hausanschluss mit bis zu 1.000 €. Nähere Informationen zur Förderung und einen Ansprechpartner finden Sie in unserer Broschüre auf Seite 6.
Förderung durch die KfW
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens sollten Sie prüfen, ob Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe für einen Anschluss an das Mainova-Fernwärmenetz bestehen.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes existieren unterschiedliche Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen oder Sanieren von Wohngebäuden:
- Für Neubauten wird eine Förderung gewährt, wenn das Gebäude als KfW-Effizienzhaus der Klasse 40, 55 oder 70 konzipiert ist.
- Bei der Sanierung von Wohngebäuden erhalten Sie Fördermittel, wenn Ziel der Sanierung das Erreichen des Niedrigenergiehaus-Niveaus ist (Klassen 55, 70, 85, 100 und 115).
Manchmal wird aber auch der nachträgliche Anschluss an das Fernwärmenetz als energetische Einzelmaßnahme gefördert.
Für gewerblich genutzte Gebäude bietet die KfW das "ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" an, das von Großunternehmen und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Maßnahmen zur effizienten Energieversorgung in Anspruch genommen werden kann. Um gefördert zu werden, muss das Bauvorhaben
- volkswirtschaftlich förderungswürdig sein,
- die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens steigern und
- einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Für KMU stehen außerdem noch Fördermittel aus dem Sonderfonds "Energieeffizienz in KMU" zur Verfügung, wenn die geplanten Maßnahmen zu festgelegten Energieeinsparungen führen.