Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder.

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats Frau Oberbürgermeisterin Petra Roth, Frankfurt am Main, hat die Hauptversammlung am 27. August 2004 über die Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder wie folgt informiert:

Bei Mainova setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einem festen und einem variablen Anteil zusammen. Der feste Bestandteil ist ruhegehaltsfähig. Der variable Anteil wird vom Präsidium des Aufsichtsrats nach billigem Ermessen bestimmt und ist nicht ruhegehaltsfähig. Die Höhe der festen wie auch der variablen Vergütung ist nach den Aufgaben der Vorstandsmitglieder differenziert. Im Geschäftsbericht sind die Bezüge des Vorstandes im Geschäftsjahr 2003 mit 1.006.423,24 Euro angegeben. Gleichzeitig ist angegeben, dass sich die Bezüge des Vorstandes in fixe Bestandteile von 650.423,24 Euro und variable Bestandteile von 356.000,00 Euro gliedern.

Frankfurt am Main im September 2004
Der Vorstand.