Nach § 161 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG stehen dem Kodex positiv gegenüber. Mainova erfüllt bereits seit vielen Jahren wesentliche Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Hier finden Sie die aktuelle Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zum Download.