Ergänzende Bedingungen der Mainova Aktiengesellschaft
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV) und zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) vom 26.10. / 07.11.2006
In den Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV (Abschnitt III. Besondere Hinweise) und zur StromGVV (Abschnitt IV. Besondere Hinweise) wird jeweils die folgende Regelung hinzugefügt:
"Fällige Zahlungen können wahlweise durch Lastschriftverfahren, Abbuchungsverfahren, Einzugsermächtigung, Banküberweisung oder Bareinzahlung geleistet werden."
Die Änderung tritt mit Wirkung ab 01.09.2010 in Kraft.