Häufige Fragen zum Preis

Die Kosten der Strom- und Erdgasprodukte für Privatkunden setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis je nach individuellem Verbrauch zusammen. Das ist übersichtlich und hat sich bewährt.

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Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens und wird für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers erhoben.

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Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, Netzentgelten, die von den Netzbetreibern für den Transport und die Weiterverteilung von Strom erhoben werden, sowie Kosten für den Stromeinkauf.

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Soweit ein Verrechnungspreis separat ausgewiesen ist (d. h., wenn dieser nicht in den Grundpreis integriert ist), deckt er insbesondere die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Strom- oder Erdgasverbrauchs entstehen. Seit 01.01.2019 haben wir unter anderem in den Tarifen Mainova Strom Classic und Strom Kombi unsere Tarifstruktur vereinfacht: Aus dem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis wurde ein Grundpreis.

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Mit dem Leistungspreis (diesen Begriff gibt es nur für die Versorgungsart Strom) werden die fixen Kosten für den Bezug (Einkauf) des Stroms abgedeckt.

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Nein, Sie müssen nichts tun. Der Zählerstand wird rechnerisch erstellt. Wenn Sie Ihren Zählerstand vorher erfassen möchten, geht das besonders komfortabel im kostenfreien Mainova OnlineService.

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