Mainova Zentrale in Frankfurt

Publikationen

Veröffentlichungen für Aktionäre und Interessierte der Mainova AG

Mainova Geschäftsjahr 2022

Geschäftsbericht der Mainova AG

Der Geschäftsbericht 2022

Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen

Hier können Sie die Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen der Mainova downloaden.

Zwischenbericht 2023

Halbjahresfinanzbericht 2023

Ad-hoc-Mitteilungen

Dr. Michael Maxelon wird neuer Vorstandsvorsitzender

29.06.2023 | Frankfurt am Main


Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

Personalie


Mainova Aktiengesellschaft
60623 Frankfurt am Main

Wertpapier Kennnummern:
WKN:  655 346 / ISIN:  DE 000655 346 4
WKN:  655 340 / ISIN:  DE 000655 340 7


Notiert: regulierter Markt in Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart

Dr. Michael Maxelon wird neuer Vorstandsvorsitzender der Mainova AG
Der Aufsichtsrat der Mainova AG hat Dr. Michael Maxelon für fünf Jahre in den Vorstand bestellt. Der 53-Jährige wird zukünftig die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling, Unternehmensstrategie, Prozesse, M&A und Beteiligungsmanagement, Recht und Compliance Management, Konzernkommunikation und Public Affairs, Vorstandsangelegenheiten und Unternehmensorganisation, Interne Revision, Asset Netze und Regulierung sowie Asset Management Immobilien verantworten. Darüber hinaus wird er neuer Vorsitzender des Vorstands.
Der konkrete Zeitpunkt des Arbeitsbeginns von Dr. Maxelon steht derzeit noch nicht fest. Mainova wird diesen zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlichen.
 

Kapitalerhöhung / Finanzierung

29.06.2023 | Frankfurt am Main


Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

Kapitalerhöhung / Finanzierung


Mainova Aktiengesellschaft
60623 Frankfurt am Main

Wertpapier Kennnummern:
WKN:  655 346 / ISIN:  DE 000655 346 4
WKN:  655 340 / ISIN:  DE 000655 340 7


Notiert: regulierter Markt in Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart

Schaffung eines genehmigten Kapitals
Der Aufsichtsrat der Mainova AG hat heute, am 29. Juni 2023, dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der für den 30. August 2023 einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 2.780.000 neuen Stückaktien in Form von Namens- und/oder Inhaberaktien vorzuschlagen. Den Aktionären werden bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals die neuen Aktien zum Bezug gegen Bareinlagen angeboten werden.
Mit dem genehmigten Kapital wird die Mainova AG in die Lage versetzt, zukünftig Eigenmittel für ihre erforderlichen Investitionen einsetzen zu können.
 


Ausgleichszahlung

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2022 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022 wird ab dem 31. August 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die im Jahr 2023 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die 
Landesbank Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 30. August 2023
Der Vorstand

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2021 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2021 wird ab dem 03. Juni 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2022 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die 
Landesbank Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 02. Juni 2022
Der Vorstand
 

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2020 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2020 wird ab dem 28. Mai 2021 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2021 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2021
Der Vorstand

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2019 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2019 wird ab dem 28. Mai 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2020 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2020
Der Vorstand

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2018 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2018 wird ab dem 30. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2019 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hesen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 29. Mai 2019
Der Vorstand